Das Homeoffice gehört inzwischen für viele zum Alltag – und bringt neben Flexibilität auch steuerliche Vorteile mit sich. Doch was lässt sich genau absetzen? Wie sieht es mit Mietkosten, Strom und Arbeitsmitteln aus? Wir verraten dir, was du im heimischen Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst.
Fangen wir mit dem wichtigsten Punkt an: dem häuslichen Arbeitszimmer. Prinzipiell kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dafür muss es allerdings ein paar Vorgaben erfüllen:
Doch das heißt noch nicht, dass du auch die gesamten Mietkosten geltend machen kannst. Es kommt nämlich zusätzlich darauf an, ob dein Arbeitszimmer auch den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist bei Selbstständigen oft der Fall, nicht jedoch bei Arbeitnehmer:innen, die lediglich einen Tag die Woche zuhause arbeiten. Wer also nur teilweise von zuhause aus arbeitet, kann nicht die kompletten Kosten für das Arbeitszimmer absetzen, sondern lediglich den pauschalen Betrag von 1.250 € pro Jahr – und auch das gilt nur, wenn du keinen anderen Arbeitsplatz für die dort zu erledigenden Arbeiten hast.
Wenn du aber deinen festen Arbeitsplatz bei dir zuhause hast, kannst du die anteiligen Mietkosten für dein Homeoffice in deiner Steuererklärung geltend machen. Dafür musst du nur noch die genaue Größe des Zimmers kennen und den entsprechenden Quadratmeter-Mietpreis dafür ausrechnen.
💡Beispiel: Dein Arbeitszimmer ist 15 m² groß und die Gesamtwohnfläche deiner Wohnung beträgt 75 m². Das bedeutet, dass 20 % der Miete und Nebenkosten auf das Arbeitszimmer entfallen. Betragen die monatlichen Gesamtkosten 1.000 €, kannst du 200 € anteilig geltend machen. Nutzt du den Raum jedoch nur an 5 von 7 Tagen beruflich, sind entsprechend 5/7 dieses Anteils steuerlich relevant.
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Wenn dein häusliches Arbeitszimmer die oben genannten Kriterien erfüllt, kannst du zusätzlich zur Miete auch die anteiligen Nebenkosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören:
Auch hier gilt, dass du die Kosten nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig für das Arbeitszimmer absetzen kannst. Zusätzlich darfst du dabei ausschließlich beruflich genutzte Zeiten berücksichtigen. So kannst du dein Homeoffice steuerlich geltend machen und von den Vorteilen profitieren.
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Versicherungen, die betriebliche Risiken minimieren, kannst du in der Regel ebenfalls absetzen. Das betrifft auch die Hausratversicherung für deine Wohnung.
Die Kosten hierfür kannst du, ebenfalls wie die Miete für dein Arbeitszimmer, anteilig absetzen, sofern die oben genannten Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer eingehalten werden.
Um produktiv zu arbeiten, benötigst du verschiedene Arbeitsmittel. Diese kannst du zu 100 % von der Steuer absetzen, wenn sie beruflich genutzt werden:
Sollten die Ausgaben allerdings mehr als 952 € betragen, müssen sie eventuell abgeschrieben werden und können nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden. Vergiss dabei nicht, dir für jede betriebliche Anschaffung einen Beleg oder eine Rechnung ausstellen zu lassen, damit du sie von der Steuer absetzen kannst.
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Um im Homeoffice anständig arbeiten zu können, brauchst du natürlich auch entsprechende Büromöbel wie einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl, eventuell einen Monitor usw. All diese Anschaffungen kannst du zu 100% von der Steuer absetzen. Dabei kannst du Arbeitsmittel, die inklusive der Umsatzsteuer nicht mehr als 952€ gekostet haben, im Anschaffungsjahr in voller Höhe absetzen. Bei höheren Kosten musst du die Kosten allerdings auf die voraussichtliche Nutzungsdauer aufteilen.
Durch die Homeoffice-Pauschale ist es seit ein paar Jahren wesentlich einfacher geworden, das Arbeitszimmer abzusetzen – auch, wenn dein Arbeitsraum nicht den strengen Vorschriften entspricht. Für bis zu 210 Tage im Jahr kannst du nun 6 € pro Tag, also insgesamt 1.260 Euro von der Steuer absetzen.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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