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Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: August 21, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer:in klingen ähnlich, aber sie stehen für zwei ganz verschiedene rechtliche und steuerliche Regelungen. Gerade am Anfang einer Selbstständigkeit ist es entscheidend, diese Unterschiede zu kennen. Denn obwohl sie häufig verwechselt werden, verfolgen sie unterschiedliche Ziele: Das eine regelt deine kaufmännischen Pflichten, das andere deinen Umsatzsteuer-Status.

Die gute Nachricht: Du musst dich nicht zwingend zwischen den beiden entscheiden. Kleingewerbe und Kleinunternehmer:in schließen sich nicht aus, sondern lassen sich in vielen Fällen kombinieren.

Key Takeaways

  • Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind unterschiedliche Regelungen
    Kleingewerbe betrifft dein Handelsrecht und die kaufmännischen Pflichten, während die Kleinunternehmerregelung deine Umsatzsteuerpflicht vereinfacht. Beide Begriffe lassen sich kombinieren und schließen sich nicht aus.
  • Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie
    Wer die Regelung nutzt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Voranmeldungen abgeben und profitiert von einfacherer Buchhaltung. Nachteil ist, dass du keine Vorsteuer zurückholen kannst, was bei größeren Investitionen relevant sein kann.
  • Neue Umsatzgrenzen seit 2025
    Die Regelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € beträgt. Überschreitest du diese Grenzen, tritt automatisch die Regelbesteuerung ein.
  • Kleingewerbe erleichtert die Gründung
    Keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine Bilanzierung und nur geringe Anmeldekosten machen Kleingewerbe besonders attraktiv für Gründer:innen mit geringem Umsatz. Es kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich geführt werden.
  • Die Kombination beider Modelle ist oft optimal
    Viele Gründer:innen starten als Kleingewerbe und Kleinunternehmer, um Bürokratie zu reduzieren und privatkundengerechte Preise anzubieten. Tools wie Accountable helfen, alle Steuerpflichten und Buchhaltung einfach zu managen und sorgen für einen stressfreien Start in die Selbstständigkeit.

Begriffsklärung: Zwei Regelwerke – zwei Perspektiven

Bei den beiden Begriffen Kleinunternehmer:in und Kleingewerbe handelt es sich nicht um das Gleiche, aber auch nicht um Gegensätze. Tatsächlich beschreiben die Wörter zwei unterschiedliche Perspektiven. Das Kleingewerbe stellt die Frage, ob man eine echte Kauffrau bzw. ein echter Kaufmann ist. Je nachdem wird dein Gewerbe einer gewissen Rechtsform zugewiesen. Beim Kleinunternehmen geht es eher darum, ob der eigene Umsatz die komplexe Umsatzsteuerregelung rechtfertigt. Wenn du wenig Geld verdienst, erspart dir der Staat Steuerliche pflichten, da sich der bürokratische Aufwand nicht lohnen würde. 

 BegriffRegelungsbereichHauptbezug aufRelevante Gesetze
Kleingewerbe Handelsrecht Umfang der GeschäftstätigkeitHandelsgesetzbuch (HGB)
Kleinunternehmer:n Steuerrecht (Umsatzsteuer) UmsatzhöheUmsatzsteuergesetz (UStG)

Was bedeutet es, Kleinunternehmer zu sein?

Der Begriff Kleinunternehmer:in stammt aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG) und hat nichts mit der Unternehmensform oder dem Handelsrecht zu tun. Es geht hier ausschließlich darum, ob du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen musst oder nicht. Wenn du bestimmte Umsatzgrenzen einhältst, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Vereinfachung speziell für kleinere Betriebe, Solo-Selbstständige und Gründer:innen.

Was bringt die Kleinunternehmerregelung?

Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss…

  • keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen,
  • keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben,
  • und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Gerade für Gründer:innen und Selbstständige mit Privatkundschaft kann das ein echter Vorteil sein. Denn ohne Umsatzsteuer wirken die Preise oft attraktiver. Gleichzeitig sparst du dir bürokratischen Aufwand. Das ist insbesondere ein Vorteil, wenn du deine Buchhaltung selbst erledigst. 

Dafür bist du als Kleinunternehmer:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Du kannst also keine Umsatzsteuer zurückholen, die du selbst beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt hast. Das kann sich vor allem bei größeren Investitionen finanziell nachteilig auswirken.

Neue Umsatzgrenzen seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Du kannst die Regelung anwenden, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und du im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € umsetzt. Sobald du eine dieser beiden Grenzen überschreitest, tritt automatisch die Regelbesteuerung ein. Du musst ab diesem Moment Umsatzsteuer ausweisen und abführen, ganz ohne gesonderten Antrag oder Bescheid vom Finanzamt.

Du kannst auch wenn du unter dieser Grenze liegst, freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Allerdings bist du dann für mindestens fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden.

Wer kann Kleinunternehmer sein?

Die Kleinunternehmerregelung ist rechtsformunabhängig. Sie gilt für

  • Einzelunternehmer:innen,
  • GbRs,
  • Freiberufler:innen,
  • kleine Kapitalgesellschaften (sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden),
  • und auch Freiberufler:innen dürfen die Kleinunternehmerregelung nutzen.

💡Unser Tipp: Die Kleinunternehmerregelung ist eine Option, keine Pflicht. Unter Umständen kann es besser für dich sein, doch die Umsatzsteuer ganz normal auszuweisen! Wenn du dich nicht als Kleinunternehmer bezeichnet, kannst du dir zum Beispiel die Umsatzsteuer zurückholen, die du bei Einkäufen für den Job bezahlt hast.

➡️Auch interessant: Solopreneur:in – Allein zum erfolgreichen Business?

Was ist ein Kleingewerbe?

Der Begriff Kleingewerbe ist kein rechtlich definierter Begriff im klassischen Sinne. Er beschreibt ein Unternehmen, das nach Art und Umfang seiner Tätigkeit keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Das bedeutet: Wer ein Kleingewerbe führt, ist nicht automatisch Kaufmann oder Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) und muss daher auch nicht dessen strengen Pflichten folgen. Das betrifft insbesondere die Buchführung, Bilanzierung und den Handelsregistereintrag.

Stattdessen gelten für Kleingewerbetreibende die einfacheren Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis betrifft das vor allem kleine Einzelunternehmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die mit überschaubarem Umsatz, wenigen Kund:innen und geringen Verwaltungsaufwand arbeiten.

Konkret bedeutet das: 

  • keine Eintragung im Handelsregister nötig (aber freiwillig möglich),
  • keine Pflicht zur doppelten Buchführung – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt,
  • keine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (solange bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen nicht überschritten werden),
  • keine Anwendung der komplexen Vorschriften des HGB.

Auch wenn der Name „klein“ suggeriert, dass es sich um eine Nebentätigkeit handelt, kann ein Kleingewerbe sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich ausgeübt werden. In letzterem Fall spricht man von einem Nebengewerbe.

➡️ Einnahmenüberschussrechnung erstellen: Unser Schritt-für-Schritt-Guide

Wann ist ein Gewerbe ein Kleingewerbe?

Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe gilt, hängt nicht nur vom Umsatz, sondern auch von der Struktur des Betriebs ab. Entscheidende Kriterien sind:

  • Art der Tätigkeit (z. B. einfacher Online-Handel vs. komplexe Dienstleistungen),
  • Anzahl der Mitarbeitenden,
  • Anzahl der Geschäftsprozesse,
  • Kreditvolumen und Außenwirkung,
  • Gesamtumsatz und Gewinn.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Richtwerte: Ein Gewerbebetrieb verliert den Status Kleingewerbe, wenn er jährlich mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielt. Ab dieser Schwelle wird aus einem Einzelunternehmen automatisch ein eingetragener Kaufmann (e.K.) und eine GbR wird zur OHG. Dann gelten die kaufmännischen Pflichten wie Bilanzierung und Buchführung nach HGB.

Wichtig: Die 800.000 € beziehen sich auf den Bruttoumsatz. Also der Umsatz inklusive eingenommener Umsatzsteuer.

Rechtsformen: Welche sind möglich?

Als Kleingewerbe kommen vor allem zwei Rechtsformen infrage:

  1. Einzelunternehmen
    Du gründest allein und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen.
  2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    Du gründest gemeinsam mit mindestens einer weiteren natürlichen Person. Alle Beteiligten haften ebenfalls persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.

Beide Formen müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Es sei denn, du entscheidest dich freiwillig dazu. Dann wirst du sogenannter Kannkaufmann (§ 2 HGB) und darfst eine kaufmännische Firma führen. Mit dem Eintrag gelten dann aber auch die Pflichten des HGB.

Falls du dir unsicher bist, ob du lieber mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR durchstarten solltest, findest du alle steuerlichen Unterschiede bei uns.

Welche Tätigkeiten sind mit einem Kleingewerbe erlaubt?

Kleingewerbetreibende genießen in der Wahl ihrer Geschäftstätigkeit mehr Freiheiten als Freiberufler:innen. Während Freiberufler:innen nur ein eng definiertes Spektrum ausüben dürfen, kannst du mit einem Kleingewerbe Produkte verkaufen, handwerkliche Dienstleistungen anbieten oder digitale Angebote erstellen.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z. B. Personenbeförderung, Pflege, Finanzdienstleistungen) unterliegen nach § 34 GewO aber speziellen gesetzlichen Vorschriften. In solchen Fällen brauchst du eine besondere Sachkundeprüfung oder Genehmigung.

Vorteile eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe ist für viele Gründer:innen besonders attraktiv, da es mit einer überschaubaren Bürokratie verbunden ist und wenig Startkapital erfordert.

Typische Vorteile:

  • keine doppelte Buchführung notwendig,
  • keine Bilanzierungspflicht (außer bei Überschreiten der Umsatzgrenzen),
  • keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses,
  • oft keine Gewerbesteuer (durch Freibetrag bis 24.500 €),
  • keine Pflicht zur Sozialversicherung (sofern keine Mitarbeitenden),
  • geringe Anmeldekosten beim Gewerbeamt (meist 15–65 €),
  • schnelle Anmeldung innerhalb weniger Tage.

Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibender im direkten Vergleich

Falls du dir nach den ganzen Informationen noch unsicher bist, inwiefern sich die Nutzung der Kleinunternehmerregelung und oder die Gründung eines Kleingewerbes für dich lohnen würden, stellen wir sie nochmal direkt gegenüber:

MerkmalKleingewerbeKleinunternehmer:in
Geregelt durchHandelsgesetzbuch (HGB)Umsatzsteuergesetz (UStG)
Fokus aufBetriebsgröße / BuchhaltungspflichtenUmsatzhöhe / Steuervereinfachung
Umsatzgrenze800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr
Umsatzsteuer ausweisenJaNein
Vorsteuerabzug möglichJaNein
BuchhaltungEÜR ausreichendEÜR ausreichend
Eintrag HandelsregisterNicht nötigUnabhängig davon
Gängige RechtsformenEinzelunternehmer:in, GbRFrei wählbar
Wechsel in andere Kategorie möglichBei Wachstum oder Eintragung ins HRAb Überschreiten der Umsatzgrenzen

Wann lohnt sich welches Modell?

Entscheidungskriterium

Empfehlung
Du startest klein, mit wenig Umsatz

Beide Modelle nutzen (einfache Buchhaltung, keine Umsatzsteuer)
Du willst möglichst wenig BürokratieBeide Modelle nutzen (einfache Buchhaltung, keine Umsatzsteuer)
Du hast hohe Investitionen geplantAuf Kleinunternehmerregelung verzichten (Vorsteuerabzug nutzen)
Du arbeitest mit Geschäftskund:innenAuf Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer ausweisen (professioneller, transparenter)
Du erwartest schnelles WachstumAuf beides verzichten und sowohl den Eintrag ins Handelsregister als auch die Regelbesteuerung rechtzeitig prüfen

In der Praxis kombinieren viele Gründer:innen häufig beide Modelle: Sie starten als Kleingewerbetreibende und entscheiden sich gleichzeitig für die Kleinunternehmerregelung. Das ist nicht nur erlaubt, sondern in vielen Fällen sehr sinnvoll – insbesondere bei geringen Anfangsinvestitionen und einem Angebot, das sich an Privatkund:innen richtet.

Entscheidung auch bei Freiberuflern?

Als Freiberufler:in stellt sich dir die Frage „Kleingewerbe oder Kleinunternehmen“ gar nicht, denn das Anmelden eines Gewerbes ist für solche Tätigkeiten nicht möglich. Als Freiberufler:in meldest du dich direkt beim Finanzamt an und hast mit dem Gewerbeamt nichts zu tun.

Die Kleinunternehmerregelung auf der anderen Seite ist auch für dich interessant. Gerade zu Anfang könnte dein Umsatz noch gering sein. Dann kannst du deine Rechnungen einfacher gestalten. Hinzukommt, dass du als Freelancer:in besonders zum Beginn deiner Selbstständigkeit vermutlich noch nicht so hohe Ausgaben hast. Deswegen ist es auch nicht so schlimm, dass du dir die Umsatzsteuer nicht zurückholen kannst. Gerade für den Start ist die Kleinunternehmerregelung also auch für Freiberufler eine gute Idee.

Fazit

Ob Kleingewerbe, Kleinunternehmer oder beides: Die richtige Wahl hängt ganz von deinen Zielen, deinem Umsatz und deiner Zielgruppe ab. Wenn du unkompliziert starten, wenig Bürokratie und überschaubare Einnahmen erwartest, ist die Kombination aus Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung ein idealer Einstieg. Bei steigendem Umsatz oder wachsendem Geschäftsmodell kannst du später jederzeit in die Regelbesteuerung wechseln oder dich ins Handelsregister eintragen lassen.

Wenn du dir nicht sicher bist, was in deinem konkreten Fall am besten passt, lohnt sich ein Gespräch mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin – oder der Einsatz von Tools wie Accountable, die dir schon bei der Gründung helfen, den Überblick zu behalten.

💡Das Accountable Steuerprogramm ist für Kleinunternehmer und Kleingewerbe die einfachste Lösung, um stressfrei alle Steuerpflichten und Buchhaltung zu erledigen.

FAQ

Kann ich gleichzeitig Kleingewerbetreibender und Kleinunternehmer sein?

Ja, das ist sogar sehr häufig der Fall. Das Kleingewerbe beschreibt deinen rechtlichen Unternehmensstatus im Handelsrecht, während die Kleinunternehmerregelung deine steuerliche Behandlung im Umsatzsteuerrecht betrifft. Beide Regelungen lassen sich problemlos kombinieren.

Muss ich ein Kleingewerbe beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden?

Ein Kleingewerbe wird beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde angemeldet. Im Anschluss bekommst du Post vom Finanzamt und musst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen.

Muss ich bei einem Kleingewerbe Gewerbesteuer zahlen?

Nur, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 € liegt. Unterhalb dieser Grenze fällt keine Gewerbesteuer an. Freiberufler:innen zahlen generell keine Gewerbesteuer.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für Kleinunternehmer?

In der Regel genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du musst deine Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren, Belege aufbewahren und zum Jahresende eine Steuererklärung einreichen. Solange du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du aber keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Zählt mein Nebenjob oder Gehalt zum Umsatz für die Kleinunternehmerregelung?

Nein, nur umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit zählen für die Prüfung der Kleinunternehmergrenzen. Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Miete oder Kapitalanlagen bleiben unberücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinstgewerbe?

Kleinstgewerbe ist kein offizieller Rechtsbegriff. Meist wird er umgangssprachlich für sehr kleine Gewerbebetriebe verwendet, die auch die Kleinunternehmerregelung nutzen. Rechtlich ist damit meist ein Kleingewerbe gemeint.

Wie viel darf ich steuerfrei mit einem Kleingewerbe verdienen?

Du musst Einkommensteuer zahlen, wenn dein zu versteuerndes Gesamteinkommen (inkl. Kleingewerbe, Gehalt, Miete etc.) den Grundfreibetrag übersteigt. 2025 liegt dieser bei 12.096 € für Alleinstehende. Für die Gewerbesteuer gilt zusätzlich ein Freibetrag von 24.500 €.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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