ls Freelancer:in bist du steuerlich selbst verantwortlich – anders als im Angestelltenjob wird nichts automatisch für dich erledigt. Welche Steuern auf dich zukommen, wovon das abhängt und welche Grundlagen du kennen solltest, erfährst du hier Schritt für Schritt.
Dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick über die steuerlichen Basics für typische Freelancer-Tätigkeiten – ohne Spartipps, aber mit dem nötigen Verständnis für einen sicheren Start.
Der Begriff Freelancer:in beschreibt zunächst nur, wie du arbeitest: selbstständig, projektbasiert und auf eigene Rechnung. Steuerlich ist „Freelancer:in“ jedoch kein eigener Status. Für das Finanzamt zählt nicht die Bezeichnung, sondern die Art deiner Tätigkeit.
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Viele typische Freelancer-Tätigkeiten fallen unter die freiberuflichen Tätigkeiten nach § 18 EStG. Dazu gehören zum Beispiel kreative, beratende oder wissensbasierte Dienstleistungen.
Arbeitest du etwa als Designer:in, Texter:in, Entwickler:in oder Berater:in, wirst du häufig als Freiberufler:in anerkannt. In diesem Fall meldest du deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und musst kein Gewerbe anmelden.
Übst du dagegen eine Tätigkeit aus, die nicht als freiberuflich gilt, wirst du steuerlich als gewerblich eingestuft. Dann ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich, und es kann Gewerbesteuer anfallen.
💡 Tipp: Die endgültige Entscheidung trifft immer das Finanzamt, nicht du selbst. Maßgeblich ist, was du konkret machst, nicht, wie du dich nennst oder vermarktest.
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Die wichtigste Steuer für nahezu alle Freelancer:innen ist die Einkommensteuer. Daneben kann die Umsatzsteuer eine Rolle spielen – und in bestimmten Fällen auch die Gewerbesteuer. Die Lohnsteuer betrifft dich nur, wenn du selbst Mitarbeiter:innen beschäftigst.
Die Einkommensteuer ist für Freelancer:innen die zentrale Steuerart. Sie wird auf deinen Gewinn erhoben – also auf den Betrag, der nach Abzug deiner betrieblichen Ausgaben übrig bleibt.
💡 Tipp: Nicht dein Umsatz wird besteuert, sondern dein Gewinn.
Als Freelancer:in ermittelst du deinen Gewinn in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei stellst du deine Einnahmen aus Projekten den betrieblichen Ausgaben gegenüber. Diese Form der Gewinnermittlung ist für typische Freelancer-Tätigkeiten wie Design, Entwicklung, Text oder Beratung der Standard.
Der Steuersatz der Einkommensteuer ist progressiv. Das bedeutet: Mit steigendem Gewinn erhöht sich auch der Steuersatz. Liegt dein Gewinn unter dem jährlichen Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an.
Zusätzlich solltest du wissen: Das Finanzamt kann von dir Einkommensteuer-Vorauszahlungen verlangen. Diese werden meist vierteljährlich fällig und orientieren sich an deinem voraussichtlichen Jahresgewinn.
Die Umsatzsteuer betrifft Freelancer:innen immer dann, wenn sie Leistungen gegen Honorar erbringen – also Rechnungen für ihre Arbeit stellen. Ob du Umsatzsteuer tatsächlich ausweist und abführst, hängt von deiner steuerlichen Einstufung ab.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten (gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz)):
Die Umsatzsteuer ist für dich kein echter Kostenfaktor, sondern ein durchlaufender Posten. Du erhebst sie von deinen Kund:innen und leitest sie weiter. Im Gegenzug kannst du bei der Regelbesteuerung die gezahlte Umsatzsteuer aus betrieblichen Ausgaben zurückholen.
Je nach Höhe deiner Umsatzsteuer kann es sein, dass du regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben musst. Diese sorgt dafür, dass die Steuer nicht erst am Jahresende fällig wird.
Die Gewerbesteuer betrifft nicht alle Freelancer:innen, sondern nur diejenigen, die steuerlich als gewerblich eingestuft werden.
Arbeitest du als Freiberufler:in, fällt keine Gewerbesteuer an. Wirst du hingegen als Gewerbetreibende:r eingestuft, kann natürlich auch die Gewerbesteuer relevant werden – allerdings erst, wenn dein Gewinn den gesetzlichen Freibetrag überschreitet.
Für Einzelunternehmer:innen gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag. Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du trotz Gewerbeanmeldung keine Gewerbesteuer. Außerdem wird ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer später auf die Einkommensteuer angerechnet.
➡️Weitere Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zu den Gewerbesteuer-Richtlinien.
Die Lohnsteuer spielt für Freelancer:innen nur dann eine Rolle, wenn sie eigene Mitarbeiter:innen beschäftigen. In diesem Fall übernimmst du die Rolle als Arbeitgeber:in.
Das bedeutet:
Solange du allein arbeitest oder ausschließlich mit anderen selbstständigen Auftragnehmer:innen kooperierst, ist die Lohnsteuer für dich nicht relevant.
Schon zu Beginn deiner Selbstständigkeit triffst du einige steuerliche Entscheidungen, die längerfristige Auswirkungen haben. Viele davon lassen sich später zwar ändern – sie beeinflussen aber deinen administrativen Aufwand, deine Rechnungen und deine laufenden Pflichten.
Gerade als Freelancer:in mit projektbasierten Aufträgen lohnt es sich, diese Grundlagen zu verstehen, bevor du deine ersten Rechnungen schreibst.
Eine frühe Entscheidung betrifft die Umsatzsteuer. Hier kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung entscheiden oder von Anfang an zur Regelbesteuerung wechseln.
Diese Wahl beeinflusst vor allem:
Als Kleinunternehmer:in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das vereinfacht vieles, hat aber auch Konsequenzen – etwa für den Vorsteuerabzug. Bei der Regelbesteuerung weist du Umsatzsteuer aus und führst sie ab, kannst dafür aber die Umsatzsteuer aus betrieblichen Ausgaben geltend machen.
💡 Tipp: Welche Variante besser passt, hängt stark von deiner individuellen Situation ab – etwa von der Art deiner Kund:innen: Für B2B-Kund:innen ist die Umsatzsteuer meist neutral, da sie diese als Vorsteuer abziehen können. Für Privatkund:innen dagegen kann ein niedriger Endpreis ohne Umsatzsteuer ein klarer Vorteil sein.
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Unabhängig von deiner Tätigkeit musst du deinen Gewinn gegenüber dem Finanzamt ermitteln. Für typische Freelancer:innen ist dabei die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) der Standard.
Dabei gilt ein einfaches Prinzip:
Einnahmen aus Projekten minus betriebliche Ausgaben ergeben deinen Gewinn.
Diese Form der Gewinnermittlung passt gut zu projektbasierten Tätigkeiten, bei denen Einnahmen und Ausgaben überschaubar bleiben. Eine aufwendige Bilanz ist in der Regel nicht erforderlich.
Besonders wichtig ist von Anfang an die klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Finanzen. Sie erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern verhindert auch Rückfragen durch das Finanzamt.
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Als Freelancer:in begleiten dich steuerliche Pflichten nicht nur einmal im Jahr, sondern über das gesamte Jahr verteilt. Welche Aufgaben konkret anfallen, hängt von deiner Tätigkeit und deiner steuerlichen Einordnung ab. Viele Abläufe wiederholen sich jedoch regelmäßig und lassen sich gut strukturieren.
Bevor du deine ersten Rechnungen schreibst, musst du deine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Das erfolgt über den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dort machst du unter anderem Angaben zu:
Erst nach dieser Anmeldung erhältst du deine Steuernummer, die du auf Rechnungen angeben musst. Für viele Freelancer:innen ist das der formale Startpunkt der Selbstständigkeit.
Je nach Situation hast du während des Jahres wiederkehrende Aufgaben. Für typische Freelancer-Tätigkeiten sind das vor allem:
Diese Pflichten dienen dazu, Steuern nicht erst am Jahresende, sondern bereits unterjährig zu begleichen. Gerade bei schwankenden Projekt-Einnahmen ist es wichtig, diese Zahlungen im Blick zu behalten.
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Unabhängig von unterjährigen Pflichten musst du als Freelancer:in einmal pro Jahr deine Steuererklärungen einreichen. Dazu gehören in der Regel:
Diese Erklärungen fassen dein vergangenes Geschäftsjahr zusammen und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung.
💡 Tipp: Mit Accountable lässt sich deine EÜR allerdings ganz automatisch erstellen, ohne dass du ein kompliziertes ELSTER Formular ausfüllen musst! Wie leicht das geht, zeigt das Video:
Auch nach Abgabe deiner Steuererklärung bist du nicht sofort „fertig“. Als Freelancer:in musst du Rechnungen, Belege und bestimmte Unterlagen über mehrere Jahre aufbewahren.
💡 Tipp: Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob du digital oder analog arbeitest. Sie stellt sicher, dass das Finanzamt deine Angaben bei Bedarf nachvollziehen kann. Eine saubere Ablage erleichtert dir nicht nur die Steuererklärung, sondern schützt dich auch bei Rückfragen oder Betriebsprüfungen.
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Als Freelancer:in arbeitest du nicht nur mit Einnahmen, sondern auch mit betrieblichen Ausgaben. Diese sogenannten Betriebsausgaben spielen steuerlich eine zentrale Rolle, weil sie direkt deinen Gewinn beeinflussen – und damit auch deine Steuerlast.
Grundsätzlich gilt:
Als Freelancer:in entstehen Ausgaben zu Beginn in der Regel nicht durch den Kauf teurer Büroausstattung oder große Investitionen, sondern durch deine tägliche Arbeit an Projekten. Du gibst Geld vor allem für Dinge aus, die du brauchst, um Aufträge umzusetzen und deinen Arbeitsalltag zu organisieren.
Dazu gehören zum Beispiel KI-Tools, mit denen du Texte schreibst, Designs erstellst, Code entwickelst oder Projekte planst. Auch Kommunikations- und Organisationstools für den Austausch mit Kund:innen fallen darunter. Ebenfalls absetzbar sind Ausgaben für dein Buchhaltungs-Toolunddeine Steuersoftware, etwa für die laufende Buchführung, Belegerfassung oder die Steuererklärung. Typisch sind außerdem Fahrkosten, etwa Bahn- oder Flugtickets, wenn du zu Kundenterminen, Workshops oder Meetings unterwegs bist.
Steuerlich entscheidend ist dabei nicht der einzelne Posten, sondern ob die Ausgabe klar beruflich veranlasst ist – also unmittelbar mit deiner Tätigkeit als Freelancer:in zusammenhängt.
💡 Tipp: Als geringwertige Wirtschaftsgüter – kurz GWG – werden alle Gegenstände beschrieben, die beweglich und abnutzbar sind und die du eigenständig verwenden kannst. Bestes Beispiel hierfür ist ein Laptop. Während du GWGs mit einem Wert zwischen 250 und 800 Euro (netto) sofort vollständig im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abziehen kannst, ist das bei teureren Objekten nicht möglich. Sie müssen über einen festgelegten Zeitraum hinweg abgeschrieben werden. Auf diese Weise minderst du Jahr für Jahr deinen Gewinn.
Damit Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden, müssen sie nachvollziehbar dokumentiert sein. Das Finanzamt prüft nicht nur, ob Ausgaben plausibel sind, sondern auch, ob sie belegt werden können.
Das bedeutet für dich:
Eine saubere Dokumentation ist deshalb nicht nur eine formale Pflicht, sondern eine Grundlage für korrekte Steuererklärungen.
Gerade bei Freelancer:innen verschwimmen private und berufliche Bereiche häufig – etwa beim Arbeiten von zu Hause oder bei gemischt genutzten Arbeitsmitteln. Steuerlich ist diese Trennung jedoch entscheidend.
Nur der betriebliche Anteil einer Ausgabe wirkt sich auf den Gewinn aus. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an klar zu trennen, welche Kosten zur selbstständigen Tätigkeit gehören und welche privat veranlasst sind.
Diese saubere Abgrenzung erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern reduziert auch Rückfragen durch das Finanzamt.
💡 Tipp: Mit einer Entscheidung für die sogenannte Ist-Besteuerung sparst du zwar keine Steuern ein, jedoch wirst du erst dann in die Pflicht genommen, wenn dein Kunde bzw. deine Kundin den Rechnungsbetrag ausgeglichen hat und das Geld auf deinem Konto ist.
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Steuern gehören für Freelancer:innen von Anfang an zum Alltag. Anders als im Angestelltenverhältnis bist du selbst dafür verantwortlich, deine Tätigkeit anzumelden, Steuern zu erklären und Fristen einzuhalten. Das kann zunächst komplex wirken – ist mit einem soliden Grundlagenverständnis aber gut zu bewältigen.
Wenn du weißt, welche Steuern grundsätzlich relevant sind, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer funktionieren und welche Entscheidungen früh wichtig sind, schaffst du dir eine stabile Basis für deine Selbstständigkeit. Detailfragen und Optimierungen kommen später – entscheidend ist zunächst, die Zusammenhänge zu verstehen und typische Fehler zu vermeiden.
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Zahle ich als Kleinunternehmer:in überhaupt Steuern?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer, nicht von anderen Steuern. Auch als Kleinunternehmer:in musst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlen, sobald dieser über dem Grundfreibetrag liegt.
Ab welchem Umsatz oder Gewinn muss ich als Freelancer:in Steuern zahlen?
Nicht der Umsatz ist entscheidend, sondern dein Gewinn. Liegt dein Gewinn unter dem jährlichen Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an. Umsatzsteuer und andere Pflichten können jedoch unabhängig davon relevant sein.
Ist mein Umsatz automatisch mein Gewinn?
Nein. Dein Gewinn ergibt sich aus deinen Einnahmen minus betrieblichen Ausgaben. Gerade bei projektbasierten Freelancer-Tätigkeiten ist diese Unterscheidung wichtig, da der Umsatz allein keine Aussage über die tatsächliche Steuerlast trifft.
Muss ich auch nebenberuflich als Freelancer:in Steuern zahlen?
Ja. Auch eine nebenberufliche Freelancer-Tätigkeit ist steuerlich relevant. Einnahmen und Gewinne aus dem Nebenberuf müssen in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, wie hoch sie sind oder ob du zusätzlich angestellt arbeitest.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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