Du träumst davon, deine Leidenschaft für Musik mit anderen zu teilen und selbstständig als Musiklehrer:in durchzustarten? Es ist definitiv eine aufregende Reise, die du in Angriff nehmen kannst.
In diesem Blogartikel liest du, wie du diesen Schritt erfolgreich gehen kannst, ganz ohne Studium oder große Vorerfahrung als Lehrer:in. Erfahre jetzt, wie du dich als Musiklehrer:in selbstständig machen kannst!
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob du als Musiklehrer:in bereits eine Ausbildung hast oder nicht. Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung als Musikpädagog:in hast, ist das großartig! Du hast bereits einen soliden Hintergrund und kannst direkt mit der Planung deiner Selbstständigkeit beginnen.
Musiklehrer:in werden geht jedoch auch ohne Studium. Viele erfolgreiche Musiklehrer:innen sind Quereinsteiger und haben ihre Kenntnisse autodidaktisch oder durch langjährige praktische Erfahrung erworben. Solange du dein Instrument gut beherrschst und über fundierte Kenntnisse in der Musiktheorie verfügst, kannst du als Musiklehrer:in starten.
Bevor du dich als Musiklehrer:in selbstständig machst, solltest du einen klaren Geschäftsplan entwickeln. Der Businessplan sollte die folgenden Schlüsselelemente enthalten:
Ein gut durchdachter Businessplan ist eine wertvolle Roadmap für deinen Erfolg als selbstständige:r Musiklehrer:in und hilft dir, deine Ziele zu erreichen und deine Ressourcen effizient einzusetzen.
Als Musiklehrer:in kannst du entweder als Freiberufler:in oder als Gewerbetreibende:r tätig sein. Der Unterschied zwischen den beiden Statusarten hat Auswirkungen auf deine steuerlichen Pflichten:
Als freiberufliche:r Musiklehrer:in übst du eine freiberufliche Tätigkeit aus. Hierzu zählen typischerweise Berufe, die auf wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Ebene tätig sind. Musiklehrer:innen werden oft als Freiberufler:innen eingestuft, da ihre Tätigkeit in den Bereich der Lehre und Erziehung fällt. Um als Freiberufler:in zu gelten, solltest du eine qualifizierte Ausbildung oder entsprechende Erfahrung im Bereich Musik vorweisen können.
Gewinn: Als Freiberufler:in ermittelst du deinen Gewinn durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Dabei werden deine Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, und die Differenz ergibt deinen Gewinn.
💡Tipp von Accountable: Wie du deine EÜR erstellst, erfährst du hier.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Freiberufler:innen können der Kleinunternehmerregelung unterliegen, bei der keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss, solange der Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet (22.000 Euro Umsatz im ersten Jahr). Solltest du dich als Kleinunternehmer regeistrieren, bist du als freiberufliche:r Musiklehrer:in von dieser Steuer befreit. Allerdings kannst du in diesem Fall auch keine Vorsteuer geltend machen.
Als gewerbetreibende:r Musiklehrer:in betreibst du ein Gewerbe, das auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. In einigen Fällen kann das Finanzamt die Tätigkeit eines Musiklehrers bzw. einer Musiklehrerin als gewerblich einstufen, vor allem wenn die Tätigkeit unternehmerischer Natur ist und keine freiberufliche Qualifikation vorliegt.
Gewerbesteuer: Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen, die von der Höhe des Gewerbeertrags abhängt. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Einkommensteuer: Als Gewerbetreibende:r musst du deinen Gewinn in der Regel durch eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung (je nach Unternehmensgröße) ermitteln und ihn in der Einkommensteuererklärung angeben.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Da Gewerbetreibende in der Regel umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sie regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Als selbstständige:r Musiklehrer:in ist die Umsatzsteuer also auch für dich relevant, wenn du ein Gewerbe betreibst. Im Gegensatz zu Freiberufler:innen kannst du damit auch die Vorsteuer geltend machen.
💡Tipp von Accountable: Hier haben wir dir weitere Informationen zu den verschiedenen Steuern für Selbstständige zusammengestellt.
Als selbstständige:r Musiklehrer:in ist es wichtig, dass du dich bekannt machst und potenzielle Schüler:innen erreichst. Nutze Social Media, um dich zu präsentieren und Beispiele deines Könnens zu zeigen. Erstelle eine Webseite oder einen Blog, auf dem du deine Dienstleistungen vorstellst und Feedback von zufriedenen Schüler:innen teilst.
Mache auch offline Werbung, indem du Flyer in Musikgeschäften oder Schulen auslegst. Mund-zu-Mund-Propaganda ist immer noch eine der besten Möglichkeiten, um neue Schüler:innen zu gewinnen. Biete auch Schnupperstunden an, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, dich und deinen Unterricht unverbindlich kennenzulernen.
Lege deine Preise realistisch fest. Berücksichtige dabei deine Qualifikationen, die Dauer der Unterrichtsstunden und den regionalen Markt. Sei nicht zu günstig, um dich nicht unter Wert zu verkaufen, aber auch nicht zu teuer, um potenzielle Schüler:innen nicht abzuschrecken. Sei transparent in Bezug auf deine Preise und eventuelle Paketangebote.
💡Tipp von Accountable: So berechnest du deinen Stundenlohn.
Als Musiklehrer:in ist es wichtig, dass du deine Leidenschaft für die Musik und das Unterrichten zeigst. Gehe auf die Bedürfnisse und Wünsche deiner Schüler:innen ein und motiviere sie, ihre Fähigkeiten zu verbessern. Engagierte und empathische Lehrer:innen werden von Schüler:innen geschätzt und weiterempfohlen.
Als Musiklehrer:in selbstständig zu sein, bietet dir die Möglichkeit, deine Leidenschaft für Musik mit anderen zu teilen und dein eigenes Unternehmen aufzubauen. Mit einer guten Planung, einer klaren Vision und viel Enthusiasmus kannst du als freiberufliche:r Musiklehrer:in erfolgreich sein, selbst ohne formale Ausbildung als Lehrer:in.
Sei geduldig, arbeite hart und lass deine Begeisterung für Musik in deinem Unterricht aufblühen. Viel Erfolg auf deinem Weg als selbstständige:r Musiklehrer:in!
💡Bei uns findest du viel weitere Informationen zu Themen wie nebenberufliche Selbstständigkeit, Versicherungen, Steuern und dem Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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