„Bitte mal die Kasse aufmachen“ – diesen Satz hört niemand gern. Vor allem nicht, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht, um die Ordnungsmäßigkeit deiner Kasseneinnahmen und -ausgaben zu prüfen. Seit 2018 ist das Finanzamt berechtigt, Kassenprüfungen unangekündigt durchzuführen – auf Geschäftsgrundstücken, in Geschäftsräumen und in geschäftlichen Fahrzeugen. Wir erklären, wie du dich optimal auf eine Kassennachschau vorbereitest.
Die ordentliche, gesetzeskonforme Kassenführung ist für alle Pflicht, die durch Verkauf von Dienstleistungen und Waren Einnahmen und Umsätze erzielen. Hierbei spiel es keine Rolle, um welche Branche es sich handelt oder wie groß das Unternehmen ist, solang es um bargeldintensive Geschäfte geht. Auch Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler:innen kann somit ein Besuch vom Finanzamt erwarten.
Was bei einer Kassennachschau passiert, verrät der Name: Finanzbeamt:innen möchten nachschauen, wie es in deiner Kasse aussieht. Dazu erfordert es keine Vorankündigung oder Anmeldung. Umso wichtiger ist ordnungsgemäße Kassenführung – je nach analogem oder elektronischem Kassensystem im Kassenbuch oder mit Kassenbuch-Software.
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kassenführung gilt bei offener Ladenkasse und elektronischem Kassensystem gleichermaßen. Die Berechtigung zur unangekündigten Kassennachschau durch das Finanzamt (BMF) auch bei elektronischen Kassensystemen basiert auf § 146b der Abgabenordnung. Darin formulierte das Bundesfinanzministerium das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“.
Die Finanzverwaltung kann demnach während der Geschäfts- und Arbeitszeiten ohne Vorankündigung sowie außerhalb regulärer Außen- oder Betriebsprüfungen Einsicht in deine Verfahrensdokumentation sowie Aufzeichnungen zu Kasseneinnahmen und Kassenausgaben verlangen.
Gemäß § 146b gelten die gesetzlichen Regelungen ab dem 01. Januar 2018. Für elektronische Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) gilt die gesetzliche Regelung ab dem 01. Januar 2020.
Weitere gesetzliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung umfassen:
Die Grundlagen einer rechtsicheren, ordnungsgemäßen Buchführung definiert das GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Die Anforderungen gelten sowohl für bilanzierungspflichtige Unternehmen als auch für Unternehmen und Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Weitere Grundsätze definiert das Handelsgesetzbuch (§ 238 Abs. 1) sowie das Steuerrecht in der Abgabenordnung (§ 140 und 141). Dazu zählen:
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Eine Kassennachschau kann alle treffen, die im Tagesgeschäft mit Bargeld oder bargeldlosen Zahlmitteln umgehen oder eines der folgenden Kassensysteme verwenden:
Besonders betroffen von Kassennachschauen sind bargeld- oder kassenintensive Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Apotheken, Diskotheken und Bars, Bäckereien oder Friseure und Modesalons.
Bei einer Kassennachschau kommt es zur Prüfung deiner Kasse, deines Kassensystems, aktueller und zurückliegender Kassenaufzeichnungen und Tageskassenberichte, der Kassenbetriebsanleitung und eines aktuellen Kassensturzes. Je nach Branche kann auch deine Preispolitik zum Beispiel anhand von Speisekarten bei einer Kassennachschau in der Gastronomie gehören. Um die Kassennachschau durchzuführen, dürfen Finanzbeamt:innen Zutritt zu Geschäftsräumen, Geschäftsgrundstück und relevanten Homeoffice-Räumlichkeiten verlangen.
Der Ablauf einer Kassennachschau sieht wie folgt aus:
Eine Kassennachschau dient häufig als Maßnahme vor anstehenden Betriebsprüfungen, um über die Notwendigkeit einer Betriebsprüfung zu entscheiden. Da Betriebsprüfungen angekündigt werden müssen, kannst du im Voraus bereits zur Sicherheit alle Vorbereitungen für eine mögliche Kassennachschau treffen.
Nach einer Kassennachschau durch das Finanzamt erhalten Unternehmen in der Regel kein offizielles Schreiben oder Protokoll. Die Kassennachschau dient der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit deiner Kassenführung.
Somit ist eine Kassennachschau eher eine kontrollierende Maßnahme ohne Berichtspflicht, während formelle Bescheide nur bei konkreten Beanstandungen folgen.
Eine Verfahrensdokumentation gehört gemäß GoBD zur elektronischen Buchführung dazu. Mit einer lückenlosen Verfahrensdokumentation legst du die Grundlage für eine erfolgreiche Kassennachschau. Darin hältst du wichtige Informationen wie Aufzeichnungssysteme, Gründe für gewählte Kassensystem sowie digitale Buchführungsprozesse fest.
Eine Kassennachschau kannst du verweigern, wenn Prüfer:innen:
Eine Verzögerung der Kassennachschau ist möglich, wenn:
Strafen bei nicht bestandener Kassennachschau reichen bei leichten oder mittleren Verstößen bis 5.000 und bei schweren Verstößen bis 25.000 Euro. Ordnungswidrigkeiten müssen Prüfer:innen gerichtsfest nachweisen – zum Beispiel durch Testeinkäufe, manipulierte Unterlagen, Zeugenbeweise, Sachverständigengutachten und Mitarbeiteraussagen.
Um dich optimal vorzubereiten und dich richtig zu verhalten, beachte unsere Kassennachschau-Checkliste:
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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