Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, kennst du es wahrscheinlich: Jeden Monat gehen von deinem Geschäftskonto Gebühren ab – für die Kontoführung, für Transaktionen oder vielleicht sogar für eine geschäftliche Kreditkarte. Was viele nicht wissen: Diese Kosten kannst du in den meisten Fällen von der Steuer absetzen.
Doch wie genau funktioniert das? Welche Bankgebühren sind tatsächlich steuerlich absetzbar, und gibt es eine Grenze? Was passiert, wenn du dein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen.
Nicht jede Gebühr, die die Bank dir in Rechnung stellt, kannst du einfach so in deine Steuererklärung packen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen geschäftlich und privat veranlassten Kosten – und nur die betrieblichen sind steuerlich relevant. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Posten:
Die regelmäßige Gebühr für dein Geschäftskonto ist zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar, sofern das Konto ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Nutzt du ein gemischtes Konto (also sowohl privat als auch geschäftlich), kannst du pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen (§ 12 Nr. 1 EStG in Verbindung mit R 9.1 Abs. 5 LStR).
Manche Banken verlangen Gebühren pro Buchung, insbesondere bei Geschäftskonten mit vielen Transaktionen. Diese Kosten kannst du vollständig als Betriebsausgabe angeben, wenn die Buchungen geschäftlich bedingt sind.
Falls du für Papier-Kontoauszüge oder spezielle Bankdokumente eine Gebühr zahlst, kannst du auch diese als Betriebsausgabe anrechnen. Das gilt besonders, wenn diese Unterlagen für deine Buchhaltung oder Steuererklärung notwendig sind.
Hast du eine Kreditkarte, die ausschließlich für deine geschäftlichen Ausgaben genutzt wird, sind die jährlichen Gebühren ebenfalls absetzbar. Achte darauf, dass du private und geschäftliche Zahlungen strikt trennst – sonst könnte das Finanzamt Probleme machen.
Arbeitest du mit internationalen Kund:innen oder Lieferant:innen und zahlst regelmäßig in anderen Währungen, fallen oft Umrechnungsgebühren an. Diese gehören ebenfalls zu den steuerlich relevanten Geschäftsausgaben.
Nicht absetzbar sind hingegen:
Falls du ein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du weist nach, welchen Anteil die geschäftliche Nutzung ausmacht (und setzt diesen Anteil an), oder du nutzt die einfache Pauschale von 16 Euro pro Jahr.
➡️ Geschäftskonto für Selbstständige, Freelancer und Freiberufler: Das solltest du wissen
Nicht jede:r kann einfach die Gebühren des Bankkontos in die Steuererklärung schreiben und damit Steuern sparen. Es kommt darauf an, ob du selbstständig, freiberuflich oder angestellt bist – und natürlich, wie du dein Konto nutzt.
Du kannst Kontoführungsgebühren als Betriebsausgabe absetzen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:
Wer kann sie NICHT absetzen?
💡 Tipp: Falls du ein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, solltest du genau dokumentieren, welche Buchungen geschäftlich sind. Das hilft, wenn das Finanzamt Nachweise verlangt. Alternativ kannst du die 16-Euro-Pauschale nutzen, ohne Belege vorlegen zu müssen.
Wie viel du tatsächlich steuerlich absetzen kannst, hängt davon ab, ob dein Konto ausschließlich geschäftlich oder gemischt genutzt wird.
Hast du ein separates Geschäftskonto, das du ausschließlich für geschäftliche Einnahmen und Ausgaben nutzt? Perfekt! Dann kannst du alle Kontoführungsgebühren und Transaktionskosten zu 100 % als Betriebsausgabe abziehen.
Falls du dein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, gibt es eine steuerliche Vereinfachung: Du kannst pauschal 16 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe ansetzen – ohne Nachweis. Diese Regelung basiert auf R 9.1 Abs. 5 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) und wird von den Finanzämtern anerkannt.
💡 Aber Achtung: Die 16-Euro-Pauschale ist eher symbolisch und deckt in den meisten Fällen nicht die tatsächlichen Gebühren ab. Falls du höhere Kosten nachweisen kannst, solltest du den geschäftlichen Anteil deines Kontos berechnen.
Falls du mehr als 16 Euro absetzen möchtest, musst du den Anteil der geschäftlichen Nutzung belegen. Das geht so:
Praxisbeispiel: Du zahlst 120 € im Jahr an Kontoführungsgebühren. Deine Buchhaltungssoftware zeigt, dass 70 % der Buchungen geschäftlich sind. Dann kannst du 84 € (70 % von 120 €) steuerlich absetzen.
💡 Empfehlung: Wenn du merkst, dass dein Geschäft stark wächst und du immer mehr Transaktionen über dein Konto abwickelst, lohnt sich ein separates Geschäftskonto. Das spart Zeit bei der Buchhaltung und erleichtert die Steuererklärung.
➡️ Kostenloses Geschäftskonto – Lohnt sich das wirklich?
Ein Geschäftskonto im Minus? Das kommt vor – sei es durch verspätete Zahlungseingänge oder unvorhergesehene Ausgaben. Doch kannst du die dabei anfallenden Überziehungszinsen steuerlich geltend machen?
Überziehungszinsen gehören grundsätzlich zu den Finanzierungskosten und sind als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Kontoüberziehung für geschäftliche Zwecke genutzt wurde. Das bedeutet:
In diesen Fällen kannst du die Zinsen als Betriebsausgabe verbuchen und steuerlich absetzen.
Wenn du dein Konto privat überziehst – beispielsweise für den Kauf eines Fernsehers oder Urlaubsbuchungen –, dann sind die dabei anfallenden Zinsen nicht steuerlich absetzbar.
Falls du eine kontokorrentähnliche Kreditlinie hast (also einen Überziehungskredit speziell für dein Geschäftskonto), dann gehören die Zinsen dazu ebenfalls zu den Betriebsausgaben. Diese Art von Kredit wird oft genutzt, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
💡 Tipp: Falls du private und geschäftliche Zahlungen über dasselbe Konto laufen lässt, solltest du genau dokumentieren, welche Überziehung geschäftlich bedingt war. Das Finanzamt könnte sonst den Steuerabzug infrage stellen.
Jetzt weißt du, welche Gebühren du absetzen kannst – aber wo genau trägst du sie in deiner Steuererklärung ein? Hier kommt die praktische Anleitung.
Falls du als Freiberufler:in oder Einzelunternehmer:in deine Steuererklärung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst, gibst du die Gebühren in Zeile 23 („Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“) der Anlage EÜR an.
Falls du zur Buchführung verpflichtet bist (z. B. als GmbH oder Kaufmann nach HGB), dann gehören die Gebühren in die Buchhaltung unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“.
Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du folgende Nachweise bereithalten:
💡 Tipp: Nutze am besten eine Buchhaltungssoftware oder dein Online-Banking, um dir eine Übersicht der Gebühren auf Knopfdruck zu erstellen. So sparst du dir Zeit bei der Steuererklärung.
Die gute Nachricht: Ja, Kontoführungsgebühren und sogar Überziehungszinsen kannst du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in steuerlich geltend machen. Die Absetzbarkeit kann auf den ersten Blick nach wenig Geld klingen, aber über mehrere Jahre hinweg summiert sich der Betrag – und gerade in einem finanziell engen Jahr kann jede Steuerersparnis helfen.
💡 Tipp von Accountable: Falls du bislang dein privates Konto für geschäftliche Zwecke nutzt, überlege dir, ein separates Geschäftskonto einzurichten. Das erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern hilft dir auch, steuerliche Vorteile ohne komplizierte Nachweise zu nutzen.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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André Schröder