Ob Texte mit ChatGPT, Bilder mit Midjourney oder Videoschnitt mit KI-Unterstützung – viele Selbstständige und Freelancer:innen nutzen bereits heute künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag. Und warum auch nicht? KI-Tools sparen Zeit, machen Prozesse effizienter und eröffnen kreative Möglichkeiten. Doch mit der Nutzung stellt sich schnell eine praktische Frage: Kannst du die Kosten für KI-Tools steuerlich absetzen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
In diesem Beitrag erfährst du, welche KI-Tools als Betriebsausgabe infrage kommen, was das Finanzamt dabei genau sehen will und wie du die Kosten korrekt buchst.
Bevor wir ins Detail gehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Grundlagen: Was versteht das Finanzamt eigentlich unter einer Betriebsausgabe?
Definition laut Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 4 EStG)
„Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“
Das heißt: Alle Kosten, die du beruflich veranlasst hast, kannst du steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, sie sind notwendig, angemessen und nachvollziehbar dokumentiert.
Typische Beispiele für Betriebsausgaben aus dem digitalen Alltag
Wichtig ist immer: Der betriebliche Zusammenhang muss erkennbar sein. Wenn du also ein KI-Tool wie ChatGPT nutzt, um bessere Angebote zu schreiben, Kundentexte zu erstellen oder interne Prozesse zu beschleunigen, ist das in der Regel ganz klar betrieblich veranlasst.
➡️ Das ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten
Du willst ChatGPT, Midjourney oder Canva Pro steuerlich absetzen? Grundsätzlich ist das möglich – aber nur, wenn ein paar wichtige Kriterien erfüllt sind. Das Finanzamt will sehen, dass das Tool betrieblich veranlasst ist, also ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird.
💡 Wichtig: Nutzt du das Tool ausschließlich privat, ist es nicht absetzbar. Bei gemischter Nutzung (z. B. 70 % beruflich, 30 % privat) darfst du nur den beruflichen Anteil geltend machen – dieser muss schätzbar und plausibel sein.
Die wichtigste Voraussetzung ist die betriebliche Veranlassung. Das heißt: Du nutzt das Tool in direktem Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit.
Diese Tools sind vor allem in der Content-Erstellung, im Marketing oder bei der Automatisierung von Kommunikation im Einsatz:
💡 Steuerlich relevant, wenn du z. B. Angebote schreibst, E-Mails formulierst, Social-Media-Texte generierst oder Inhalte für deine Website erstellst.
➡️ Die besten KI-Tools: So nutzt du künstliche Intelligenz im Beruf
Diese Tools helfen dir, Illustrationen, Social-Media-Grafiken oder Produktbilder zu erstellen – automatisiert oder per Text-Prompt:
💡 Betrieblich absetzbar, wenn du sie zur Gestaltung von Marketingmaterialien, Präsentationen oder Webseiten nutzt.
KI-gestützte Tools für Sprachsynthese, Transkription, Schnitt und Vertonung sind auf dem Vormarsch:
💡 Besonders interessant für Freelancer:innen im Medien-, Content- oder Bildungsbereich.
➡️ Hier stellen wir dir 5 besten KI-Tools für Videoschnitt und -bearbeitung vor.
Viele bekannte Tools bieten mittlerweile integrierte KI-Funktionen, z. B.:
➡️ Die besten KI-Tools für die Arbeit: Office und Projektmanagement
Damit du die Kosten ansetzen kannst, brauchst du einen Beleg mit folgenden Pflichtangaben:
💡 Tipp: Bei US-Anbietern wie OpenAI oder Midjourney fehlt oft die Umsatzsteuer. In dem Fall greift das Reverse-Charge-Verfahren – dazu mehr weiter unten.
Du hast die Rechnung – und jetzt? Damit deine Ausgaben für ChatGPT, Midjourney & Co. steuerlich anerkannt werden, musst du sie auch ordnungsgemäß verbuchen. Je nach genutztem Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) kannst du KI-Tools in der Regel unter Software, Online-Dienste oder Werbekosten verbuchen:
| SKR03 | SKR04 | Anwendung |
| 4930 Software | 6805 Software | Abo- oder Lizenzkosten für Tools |
| 4950 Werbekosten | 6640 Werbekosten | Canva, Midjourney für Grafikdesign |
| 4900 Sonstiger Aufwand | 6600 Sonstiger Aufwand | falls keine klare Zuordnung möglich |
💡 Tipp: Wenn du mit einer Buchhaltungssoftware arbeitest (z. B. Accountable, Lexoffice, sevDesk), kannst du dort oft ein eigenes Schlagwort für „KI-Tools“ anlegen – das macht die Auswertung einfacher.
Viele KI-Tools stammen von Anbietern außerhalb der EU – etwa OpenAI (ChatGPT), Midjourney oder ElevenLabs. Wer solche Services beruflich nutzt, sollte die steuerlichen Besonderheiten genau kennen. Denn bei Rechnungen aus Drittländern gelten andere Regeln als bei Käufen innerhalb Deutschlands oder der EU.
Bei Leistungen von Unternehmen außerhalb der EU – z. B. OpenAI (USA) oder ElevenLabs (UK) – greift das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG. Das bedeutet: Nicht der Anbieter, sondern Du als Leistungsempfänger:in musst die Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen.
Deine To-dos:
💡 Kleinunternehmer:innen schulden keine Umsatzsteuer, müssen aber trotzdem den Auslandsbezug dokumentieren.
Viele Anbieter stellen Rechnungen in US-Dollar oder Britischem Pfund. In Deutschland muss die Buchung jedoch in Euro erfolgen.
So gehst Du vor:
➡️ Rechnungen in Fremdwährungen ausstellen: Anleitung für Selbstständige
Beziehst Du KI-Tools von Anbietern innerhalb der EU (z. B. Synthesia aus Irland), gelten andere Regeln – aber auch hier ist Vorsicht geboten:
Voraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren:
💡 Tipp: Ob eine USt-ID gültig ist, kannst Du im EU-VIES-System prüfen.
Unabhängig davon, woher der Anbieter kommt, solltest Du jede Rechnung auf diese Punkte prüfen:
| Prüfkriterium | Muss enthalten sein |
| Leistungserbringer inkl. Anschrift | z. B. „OpenAI, L.L.C., San Francisco, USA“ |
| Rechnungsnummer & Leistungsdatum | Für die eindeutige Zuordnung notwendig |
| Hinweis auf Reverse Charge | Falls nicht vorhanden, selbst ergänzen (§ 13b UStG) |
| Deine USt-ID (bei EU-Leistungen) | Falls Reverse Charge innerhalb der EU genutzt wird |
| Leistungsbeschreibung | Zweck der Leistung sollte erkennbar sein |
KI-Tools gehören für viele Selbstständige und Freelancer:innen längst zum Arbeitsalltag – ob bei der Texterstellung, im Design oder für die Automatisierung von Prozessen. Die gute Nachricht: Solange du diese Tools beruflich nutzt und ordentlich dokumentierst, kannst du sie fast immer als Betriebsausgabe geltend machen.
💡 Tipp zum Schluss: Je früher du dir eine saubere Routine für KI-Ausgaben zulegst, desto entspannter wird deine nächste Steuererklärung – und desto mehr kannst du steuerlich herausholen.
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Kann ich ChatGPT absetzen, wenn ich es auch privat nutze?
Ja, anteilig. Wenn du ChatGPT sowohl beruflich als auch privat nutzt, kannst du den beruflichen Anteil als Betriebsausgabe geltend machen. Dieser Anteil muss nachvollziehbar geschätzt und dokumentiert werden – z. B. 70 % beruflich, 30 % privat. Reine Privatnutzung ist nicht absetzbar.
Was mache ich mit Tools, die in Dollar abgerechnet werden?
Kein Problem – du rechnest den Betrag in Euro zum Tageskurs der Bundesbank um (Rechnungsdatum) oder nutzt den Betrag, der vom Konto abgebucht wurde. Wichtig: Rechnung + Kontoauszug sichern, damit der Betrag nachvollziehbar ist.
Muss ich bei OpenAI Umsatzsteuer zahlen?
Ja, aber indirekt: Bei Anbietern aus Nicht-EU-Ländern wie OpenAI musst du das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Du bekommst eine Nettorechnung und musst selbst die Umsatzsteuer berechnen und in deiner USt-Voranmeldung angeben. Diese ist je nach Tätigkeit oft direkt wieder als Vorsteuer abziehbar.
Was ist mit Free-Versionen oder Test-Zugängen?
Kostenlose Tools oder Testphasen kannst du natürlich nicht als Betriebsausgabe ansetzen – es fehlt ja eine Zahlung. Aber: Wenn du im Anschluss ein kostenpflichtiges Abo abschließt, ist ab diesem Zeitpunkt die Absetzbarkeit möglich, sofern beruflich genutzt.
Darf ich auch Canva Pro oder Notion AI absetzen?
Ja – sofern du sie beruflich nutzt. Auch wenn KI hier nur ein Feature von vielen ist, zählt die gesamte Anwendung als Tool für deine selbstständige Tätigkeit. Canva Pro z. B. kannst du als Werbekosten oder Software verbuchen, Notion AI je nach Einsatzbereich.
Muss ich als Kleinunternehmer:in etwas Besonderes beachten?
Als Kleinunternehmer:in musst du keine Umsatzsteuer abführen – das Reverse-Charge-Verfahren greift bei dir nicht. Trotzdem musst du belegen, dass du das Tool beruflich nutzt, und brauchst eine ordentliche Rechnung. Tipp: Tools möglichst über ein Geschäftskonto zahlen und Belege gut ablegen.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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Birgit Koch
Accountable hat mir den Alltag wirklich spürbar erleichtert. Besonders gefällt mir, dass die App logisch aufgebaut ist und man sofort versteht, wo man was findet. Viele Dinge, die sonst nervige Routine sind, laufen hier einfach automatisch im Hintergrund mit. Was ich besonders gut finde: Man verliert nie den Überblick. Die App zeigt klar, was erledigt ist und was noch ansteht. Belege erfassen geht super schnell. Foto machen, fertig kein ewiges Sortieren oder Nachtragen. Der Support ist wirklich klasse. Ich habe ein paar Fragen gestellt und immer schnell hilfreiche Antworten bekommen. Nicht nur Standardtexte, sondern echte Hilfe. Man merkt, dass die App ständig besser wird. Updates bringen wirklich sinnvolle Verbesserungen, nicht nur Kosmetik. Unterm Strich: Accountable nimmt mir spürbar Arbeit ab und sorgt dafür, dass ich mich weniger mit Bürokratie herumschlagen muss. Genau so soll es sein.
Anonym
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Ich bin neu bei Accountable und noch in der Testphase. Bisher konnte ich die App intuitiv bedienen und bei Fragen habe ich eine zeitnahe und herzliche Unterstützung bekommen (Danke, Daniela!:)) Nach aktueller Erfahrung, würde ich Accountable immer weiterempfehlen.
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Carlo Loiudice
Accountable ist super modern gestaltet und sehr gut durchdacht. Besonders hervorhebenswert ist, dass es viele Tools in einem vereint: Buchhaltung, Geschäftskonto, Steuererklärung, Steuerberatung und vor allem der automatische Rechnungsversand ist super praktisch. Ich kann es nur empfehlen!
André Schröder