Die Anlage Energetische Maßnahmen bietet dir die Möglichkeit, Aufwendungen für energetische Sanierungen in deinem selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich geltend zu machen. Maßnahmen wie die Wärmedämmung, der Neueinbau von Heizungen, die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder der Einbau moderner Lüftungsanlagen können dabei berücksichtigt werden. In diesem Leitfaden erfährst du, wie du die Anlage Energetische Maßnahmen über ELSTER richtig ausfüllst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um die Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Die Anlage Energetische Maßnahmen ermöglicht es dir, Aufwendungen für energetische Sanierungen in deinem selbstgenutzten Wohngebäude steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für:
Du kannst die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen, wenn:
➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht
Hinweis von Accountable: Wenn du energetische Maßnahmen an mehreren Immobilien durchgeführt hast, musst du für jedes Objekt eine eigene Anlage Energetische Maßnahmen ausfüllen und einreichen.
➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist auf drei Jahre gestaffelt und beträgt maximal 20 % der förderfähigen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € pro Objekt.
Staffelung der Förderung:
| Im ersten Jahr (Abschluss der Maßnahme) | 7 % der Sanierungs- und der Bescheinigungskosten | maximal 14.000 € (7 % von höchstens 200.000 €) |
| Im zweiten Jahr | 7 % der Sanierungs- und der Bescheinigungskosten | maximal 14.000 € |
| Im dritten Jahr | 6 % der Sanierungs- und der Bescheinigungskosten | maximal 12.000 € |
Bedingungen:
Besondere Regelungen:
Förderung für Energieberatung:
➡️ Nach dem Ende der Energiesparverordnung: Tipps zum Energiesparen im Betrieb
Du nutzt ELSTER? Wir führen dich Schritt für Schritt durch die Anlage Energetische Maßnahmen, um das Optimum aus deiner Steuererklärung herauszuholen:
Zeilen 1–3: Allgemeine Angaben
In Zeile 1 trägst du deinen Namen, in Zeile 2 deinen Vornamen und in Zeile 3 die Steuernummer sowie die laufende Nummer der Anlage (wenn mehrere angegeben werden) ein.
Zeilen 4–5: Objektbezogene Angaben
Zeilen 6–8: Fläche und bisherige Inanspruchnahme
Zeile 9: Abgrenzung zu anderen staatlichen Förderungen
Du kannst die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nicht nutzen, wenn die Maßnahmen durch andere Förderungen wie zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse (z. B. KfW, BAFA) oder durch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG gefördert wurden.
Zeile 10: Baubeginn
Begünstigt sind nur Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurden. Achte darauf, den tatsächlichen Baubeginn anzugeben.
Zeilen 11–21: Aufwendungen für energetische Maßnahmen
Zeile 22: Aufwendungen für eine:n Energieberater:in
Die Kosten für die Planung und Überwachung durch eine:n zugelassene:n Energieberater:in können ebenfalls geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der:die Berater:in fachlich qualifiziert ist.
Zeilen 23–24: Nachweis der Hybridisierung von Gasbrennwertkesseln
Beim Einbau eines Gasbrennwertkessels mit Hybridisierung ist die Steuerermäßigung erst nach Abschluss der Maßnahme möglich. Die Schlussrechnung und der Nachweis der Hybridisierung müssen vorgelegt werden. Diese Aufwendungen sind zusätzlich in Zeile 17 anzugeben.
Zeilen 25–26: Konkurrenzregelung
Falls die Maßnahmen im Rahmen eines unabwendbaren Ereignisses (z. B. Sturm, Hochwasser) oder wegen eines behindertengerechten Umbaus erfolgten, kannst du zwischen einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG und einem Abzug als außergewöhnliche Belastung wählen.
Zeilen 27–28: Energetische Maßnahmen aus Vorjahren
Wenn du bereits in Vorjahren Steuerermäßigungen für dasselbe Objekt in Anspruch genommen hast, gibst du die anerkannten Aufwendungen hier an.
Zeilen 29–37: Miteigentum bei Wohnungseigentum
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. bei Wohnungseigentümer:innen) kann die Steuerermäßigung pro Objekt nur einmal geltend gemacht werden:
Diese Angaben helfen dem Finanzamt, die Steuerermäßigung korrekt aufzuteilen und Doppelanträge zu vermeiden.
Zeilen 38–53: Anteile aus gesonderter und einheitlicher Feststellung
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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