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Anlage G ausfüllen: Was Freelancer und Selbstständige wissen müssen

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Januar 23, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Als Freelancer:in oder Selbstständige:r gehört die Steuererklärung zwar nicht zu den beliebtesten Aufgaben, ist aber unvermeidlich. Je nachdem, welche Einkünfte du erzielst, hast du unterschiedliche Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Ob du freiberuflich tätig bist, ein Gewerbe betreibst oder sogar Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft hast – eine Steuererklärung ist in der Regel Pflicht. Besonders relevant ist hierbei die Anlage G, wenn du Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit hast.

Was ist die Anlage G?

Die Anlage G ist ein Teil deiner Steuererklärung und erfasst Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Früher wurde sie als Anlage GSE bezeichnet, die auch Angaben von Gesellschafter:innen umfasste. Diese mussten bei der Beantragung bestimmter Steuervergünstigungen zusätzlich die Anlage 34a ausfüllen. Heute konzentriert sich die Anlage G ausschließlich auf die Erfassung deiner Gewinne oder Verluste aus gewerblicher Tätigkeit.

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Wer muss die Anlage G ausfüllen?

Alle, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen, müssen die Anlage G in ihrer Steuererklärung angeben. Das betrifft auch dich als Freelancer:in oder Selbstständige:n, sofern du nicht ausschließlich freiberuflich tätig bist. In der Anlage G trägst du den Gewinn oder Verlust ein, den du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt hast.

Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende

Auch wenn du als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuerpflicht befreit bist, musst du deine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit in der Steuererklärung angeben. Das bedeutet: Du reichst neben deiner persönlichen Einkommensteuererklärung auch die Anlage G ein. Dies gilt unabhängig davon, ob du als Kleinunternehmer:in oder Kleingewerbetreibende:r gemeldet bist. Das Finanzamt möchte schließlich wissen, wie viel Gewinn oder Verlust du erwirtschaftet hast.

Existenzgründer

Als Existenzgründer:in profitierst du von der Möglichkeit, viele deiner Ausgaben als Gründungskosten steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Beratungskosten (z. B. Steuerberater oder Gründungsberatung)
  • Gebühren für die Gewerbeanmeldung
  • Mietkosten für Büro- oder Geschäftsräume
  • Anschaffungskosten für Arbeitsmaterialien

Diese Ausgaben können deinen Gewinn mindern und so deine Steuerlast reduzieren.

➡️ Die Anlage S in der Steuererklärung: Das musst du wissen

Ausfüllhilfe für die Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Damit du die Anlage G korrekt ausfüllst, ist es wichtig, die einzelnen Abschnitte und Felder des Formulars zu kennen. Hier bekommst du einen Überblick über die Inhalte und Hinweise, worauf du beim Ausfüllen achten solltest.

Ausfüllhilfe für die Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

💡Info von Accountable: Du kannst die Anlage G bequem online ausfüllen, etwa über das kostenfreie ELSTER-Portal, das vom Finanzamt bereitgestellt wird, oder mit Accountable.

Seite 1 der Anlage G

Auf der ersten Seite der Anlage G trägst du die grundlegenden Informationen zu deinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ein.

Zeilen 4–6: Gewinn/Verlust bei Einzelunternehmen

  • Trage hier den Gewinn oder Verlust deines Unternehmens ein.
  • Gewinnermittlung: Nutze entweder die Buchführung (bei Bilanzierungspflicht) oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Bei Personengesellschaften (z. B. GbR) musst du den Gewinnanteil eintragen, der dir persönlich zusteht.
  • Bei Verlusten: Setze ein Minuszeichen vor den Betrag.
  • Hinweis: Gewinne aus Veräußerung oder Geschäftsaufgabe gehören in die Zeilen 31–44 auf Seite 2.

Zeile 7: Gesonderte Gewinnfeststellung

  • Relevant, wenn dein Betriebssitz in einem Gebiet liegt, das von einem anderen Finanzamt als deinem Wohnsitz zuständig ist.
  • Erklärung: Reiche eine gesonderte Feststellungserklärung der Einkünfte und alle Unterlagen ein, die dafür notwendig sind.

Zeilen 8–11: Beteiligungen

  • Diese Zeilen sind relevant, wenn du oder dein Ehepartner als Gesellschafter in einer Personengesellschaft (z. B. OHG oder GbR) tätig seid.
  • Trage hier den einheitlich und gesondert festgestellten Gewinnanteil ein.

Zeile 13: Teileinkünfteverfahren

  • Wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzt, die zum Betriebsvermögen gehören, wird nur 60 % des Gewinns besteuert.
  • Eintrag: Der steuerpflichtige Teil gehört in Zeilen 4–6, der steuerfreie Teil in Zeile 13.
  • Achtung: Betriebsausgaben sind nicht in Zeile 13 einzutragen.

Zeile 15: Ermäßigte Besteuerung für im Betrieb verbleibende Gewinne

  • Diese Zeile ist relevant, wenn du Gewinne im Betrieb belässt und eine ermäßigte Besteuerung (Thesaurierung) beantragen möchtest.
  • Dazu musst du zusätzlich die Anlage 34a ausfüllen.

Zeilen 16–22: Steuerermäßigung nach § 35 EStG

  • Wenn du auf deine Gewerbebetriebsgewinne Gewerbesteuer zahlst, kannst du hier eine Steuerermäßigung nach § 35 EStG beantragen.
    • Zeile 16: Gewerbesteuermessbetrag
    • Zeile 17: Tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
    • Zeilen 18–21: Weitere Betriebe, falls zutreffend

Seite 2 der Anlage G

Auf der zweiten Seite der Anlage G gibst du spezielle Informationen zu Veräußerungsgewinnen oder sonstigen Einkünften an.

Zeilen 31–44: Veräußerungsgewinne

  • Diese Zeilen sind relevant, wenn du deinen Betrieb veräußert oder deine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben hast.
    • Gewinne durch Aufdeckung stiller Reserven
    • Verluste kommen in Zeile 40.
  • Anteile an Kapitalgesellschaften:
    • Hältst du mindestens 1 % der Anteile und veräußerst diese, musst du den Gewinn nach Abzug des Freibetrags in Zeile 43 eintragen.
    • Hältst du weniger als 1 %, gehören diese Einkünfte in die Anlage KAP.

Zeilen 45–56: Sonstiges

  • Alles, was nicht unter die vorherigen Kategorien fällt, wird hier eingetragen.
  • Das können z. B. Sonderzahlungen oder andere nicht direkt zugeordnete Einkünfte sein.
  • Zeilen 47–48: Einlagen und Entnahmen
    • Wenn Entnahmen höher sind als Gewinne und Einlagen, prüft das Finanzamt, ob Schuldzinsen in voller Höhe abziehbar sind.
  • Zeilen 50–55: Einkünfte aus gewerblichen Termingeschäften oder Verluste aus Beteiligungen

Wichtige Hinweise für Freelancer und Selbstständige

  • EÜR statt Bilanz: Die meisten Selbstständigen und Kleinunternehmer:innen nutzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), um ihren Gewinn zu ermitteln. Die Anlage EÜR muss in diesem Fall zusätzlich zur Anlage G ausgefüllt werden.
  • Personengesellschaften: Wenn du an einer GbR beteiligt bist, stelle sicher, dass du deinen Gewinnanteil korrekt angibst. Dein:e Steuerberater:in kann dir hier helfen, falls Unklarheiten bestehen.
  • Steuerermäßigung: Wenn du Gewerbesteuer zahlst, solltest du die Möglichkeit der Steuerermäßigung nach § 35 EStG prüfen – das kann deine Steuerlast erheblich senken.

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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