Die Anlage V ist ein wichtiger Bestandteil deiner Steuererklärung, wenn du Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du eine Wohnung, ein Haus, einen Stellplatz oder sogar unbebaute Grundstücke vermietest – all diese Einnahmen musst du in der Anlage V angeben. Gleichzeitig kannst du hier auch deine Ausgaben, wie Reparaturkosten, Schuldzinsen oder Verwaltungskosten, als Werbungskosten geltend machen, um deine Steuerlast zu senken.
In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Anlage V über ELSTER korrekt ausfüllst, welche Angaben wichtig sind und welche Kosten du geltend machen kannst, um keine steuerlichen Vorteile zu verschenken.
Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) wird benötigt, wenn du Einkünfte aus vermietetem oder verpachtetem Eigentum erzielst. Hier trägst du alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, Grundstücken oder Gebäuden ein, um deine Einkünfte korrekt zu berechnen und steuerlich zu erfassen.
➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht
Du musst die Anlage V in folgenden Fällen ausfüllen:
💡Hinweis: Für jedes Objekt, das du vermietest, musst du eine eigene Anlage V ausfüllen.
➡️ Einkommensteuererklärung einreichen mit Accountable
Mit der Anlage V erfasst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die nach § 21 EStG steuerpflichtig sind. Dazu gehören:
➡️ Vermietung und Verpachtung: Steuern und Pflichten für Selbstständige
Wenn du zum Ausfüllen der Anlage V die staatliche Steuersoftware ELSTER nutzt, kann das auf den ersten Blick verwirrend sein. Wir führen dich Schritt für Schritt durch das Formular.
Zeilen 1–3: Grundangaben
Trage hier deine persönlichen Grundangaben ein:
Falls du mehrere Immobilien vermietest, gib in der Spalte „lfd. Nr. der Anlage“ an, um welches Objekt es sich handelt (jede Immobilie benötigt eine eigene Anlage V).
Zeilen 4–6: Lage des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung
Zeilen 7–8: Ferienwohnung / Angehörigenvermietung / Gesamtwohnfläche
Zeilen 9–14: Mieteinnahmen
Zeile 15: Mietnachzahlungen und -vorauszahlungen
Zeile 16: Einnahmen aus Garagen oder Werbeflächen
Zeilen 17–18: Umsatzsteuer
Zeilen 19–20: Bausparzinsen und Zuschüsse
Zeilen 21–24: Ermittlung der Einkünfte
Zeilen 25–29: Anteile an Einkünften aus Gemeinschaften
Diese Zeilen sind relevant, wenn du an einer:
Trage hier die Höhe deines Anteils, die Steuernummer der Gesellschaft und das zuständige Finanzamt ein.
Zeile 31: Einkünfte aus Untervermietung
Wenn du Räume, die du selbst gemietet hast, untervermietest, gib hier die Einkünfte aus der Untervermietung an.
Zeile 32: Einkünfte aus der Vermietung unbebauter Grundstücke
Falls du ein unbebautes Grundstück (z. B. einen Kfz-Stellplatz) oder anderes unbewegliches Vermögen vermietest, gib hier deine Einkünfte an.
Zeilen 33–51: Werbungskosten
Wichtige Hinweise:
Zeilen 33–35: Absetzung für Abnutzung (AfA) und Abschreibungen
Zeilen 36–38: Schuldzinsen, Geldbeschaffungskosten und dauernde Lasten
Zeilen 39–40: Reparaturen und Erhaltungsaufwendungen
Zeilen 41–45: Verteilung von Reparaturkosten
Zeilen 46, 47 und 49: Weitere Werbungskosten
Zeile 50: Summe der Werbungskosten
Zeilen 47 und 51: Bezahlte Umsatzsteuer
Zeile 52: Öffentliche Zuschüsse
➡️ Ferienimmobilien: Das musst du bei der Vermietung beachten
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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