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Freiwillige Arbeitsversicherung für Selbständige – lohnt sich das überhaupt?

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Juli 15, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn du angestellt bist und deinen Job verlierst, erhältst du zur Überbrückung in der Regel Arbeitslosengeld. Aber wie sieht das aus, wenn du freiberuflich oder selbstständig tätig bist? In diesem Fall könntest du freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wir erklären, wie das Ganze funktioniert und ob sich die freiwillige Absicherung für Selbstständige, Freiberufler:innen und Freelancer:innen überhaupt lohnt.

Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Neben der Pflichtversicherung für Arbeitnehmende gibt es in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dann haben Selbstständige – unter bestimmten Voraussetzungen – ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld, und das bis zu einem Jahr lang.  Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird auch als Antragspflichtversicherung bezeichnet. Warum? Weil du sie nur auf Antrag abschließen kannst, wenn du selbstständig tätig bist. Das Ganze basiert auf § 4 Abs. 2 SGB VI. 

Kann sich jeder Selbstständige freiwillig arbeitslos versichern?

Leider kann nicht jeder Selbstständige diese Versicherung abschließen. Du musst eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • In den letzten 30 Monaten vor deiner Selbstständigkeit musst du mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
  • Oder du hattest direkt vor Beginn deiner Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach SGB III.

Es muss sich dabei nicht um einen zusammenhängen Zeitraum von zwölf Monaten handeln; Zeiten der Versicherungspflicht und des Leistungsbezugs werden addiert. Grundsätzlich darf der Zeitraum zwischen den beiden Beschäftigungen jedoch nicht länger als einen Monat sein.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Frist für Antragstellung

Wenn du dich freiwillig arbeitslos versichern möchtest, gibt es ein paar wichtige Punkte, die du als Antragsteller im Blick haben solltest:

  • Du musst die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige spätestens 3 Monate nach der Gründung deines Unternehmens beantragen.
  • Den Antrag stellst du bei der Arbeitsagentur an deinem Wohnort.

Es ist wichtig, dem Antrag Nachweise über deine Selbstständigkeit beizufügen. Das können beispielsweise eine Kopie deines Gewerbescheins, eine Bescheinigung deines:deiner Steuerberater:in oder Arbeitsproben sein, die deine selbstständige Tätigkeit belegen und zeigen, dass diese Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche beansprucht.

Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und damit die Kosten für dich als Selbstständige:n richtet sich nach der vollen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Bezugsgrößen und Beiträge:


West1Ost2
Bezugsgröße3.535 Euro pro Monat3.465 Euro pro Monat
Beitrag91,91 Euro pro Monat90,09 Euro pro Monat


1
Umfasst: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein sowie das Gebiet des früheren West-Berlins

2 Umfasst: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie das Gebiet des früheren Ost-Berlins

Sonderregelung für Existenzgründer

Wenn du gerade erst dein Unternehmen gegründet hast, profitierst du von einer Sonderregelung: In den ersten zwei Jahren deiner Gründungsphase (gezählt wird ab Zeitpunkt der Gründung plus das folgende Kalenderjahr), zahlst du nur die Hälfte des regulären Beitrags. Das bedeutet:

  • West: 44,14 Euro pro Monat
  • Ost: 42,77 Euro pro Monat

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zahlst du direkt an die Agentur für Arbeit.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Höhe des ausgezahlten Betrags

Wenn du dich freiwillig arbeitslos versichert hast, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes, das du erhältst, nach einem fiktiven Arbeitsentgelt und deiner Steuerklasse. Dieses fiktive Arbeitsentgelt hängt von der Art deiner Beschäftigung und deiner Qualifikation ab. In der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gibt es vier Qualifikationsgruppen (Q-Gruppen), die die Höhe der Auszahlung bestimmen:

  • Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
  • Abschluss bei einer Fachschule oder Qualifikation als Meister
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf
  • Keine Ausbildung

Die tatsächliche Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes für Selbstständige kann variieren. Auch die Dauer hängt davon ab, welche Versicherungszeiten du in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aufgebaut hast. Dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit kann dir genaue Auskunft darüber geben, wie viel du im Falle einer Arbeitslosigkeit erwarten kannst.

💡Tipp von Accountable: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld darfst du monatlich bis zu 165 Euro dazuverdienen, ohne dass diese Einnahmen abgezogen werden.

Grundsicherung auch für Selbstständige

Selbst wenn dein Geschäft mal nicht so gut läuft, musst du nicht gleich dein Gewerbe abmelden oder deine Freiberuflichkeit aufgeben. Stattdessen kannst du auch als Selbstständige:r oder Freelancer:in Bürgergeld beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wann kann man die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen?

Du kannst Zahlungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn du als erwerbslos giltst (deine Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden pro Woche). Das ist der Fall, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hast keine oder nur wenige Aufträge, möchtest aber trotz Arbeitslosenversicherung deine Selbstständigkeit nicht aufgeben.
  • Du hast deine Selbstständigkeit aufgegeben.
  • Du erfüllst die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Wenn du bereits zweimal Arbeitslosengeld bezogen hast, kannst du dieselbe selbstständige Tätigkeit nicht erneut durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung absichern. Eine Ausnahme besteht, wenn du inzwischen einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast. Das bedeutet, dass du mindestens 12 Monate in einer versicherungspflichtigen Festanstellung gearbeitet hast.

Kann man die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?

Grundsätzlich kannst du die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch wieder kündigen. Allerdings ist dies erst nach einem Zeitraum von fünf Jahren möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats einhalten.

Wo und wie trägst du Arbeitslosengeld ein?

Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ob als Selbstständige:r über die freiwillige Versicherung oder nach Aufgabe deiner Tätigkeit, musst du diese Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben. Trage das erhaltene Arbeitslosengeld in der Anlage N, unter dem Punkt „Leistungen nach dem SGB III“, ein. Diese Leistungen gelten als steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie erhöhen den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Du erhältst von der Agentur für Arbeit am Jahresende eine Bescheinigung über die gezahlten Leistungen, die du deiner Steuererklärung beifügen solltest.

Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kannst du dich als Selbstständige:r in die reguläre Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer:innen einklinken. Das bedeutet, du bist weiterhin abgesichert, falls du mal ohne Arbeit dastehst. Zudem kannst du von Weiterbildungsangeboten sowie Zuschüssen durch das Arbeitsamt profitieren.

Ein weiterer Vorteil: Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen in deiner Steuererklärung absetzen. Diese Kosten kannst du als Vorsorgeaufwand geltend machen, was dir steuerliche Vorteile bringt. Dabei gibt es allerdings Höchstbeträge zu beachten: Als Selbstständiger kannst du bis zu 2.800 Euro absetzen (im Vergleich zu 1.900 Euro bei Arbeitnehmern).

Sobald dein Geschäft läuft und finanziell stabil ist, kann eine private Vorsorge sinnvoller sein. Mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kannst du spezifische Risiken abdecken und finanzielle Einbrüche durch Umstände ähnlich einer Arbeitslosigkeit auffangen. Überlege daher stets, ob eine private Absicherung in Kombination mit deiner Altersvorsorge nicht die bessere Option für deine langfristige finanzielle Sicherheit ist.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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