Wenn du angestellt bist und deinen Job verlierst, erhältst du zur Überbrückung in der Regel Arbeitslosengeld. Aber wie sieht das aus, wenn du freiberuflich oder selbstständig tätig bist? In diesem Fall könntest du freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wir erklären, wie das Ganze funktioniert und ob sich die freiwillige Absicherung für Selbstständige, Freiberufler:innen und Freelancer:innen überhaupt lohnt.
Neben der Pflichtversicherung für Arbeitnehmende gibt es in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dann haben Selbstständige – unter bestimmten Voraussetzungen – ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld, und das bis zu einem Jahr lang. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird auch als Antragspflichtversicherung bezeichnet. Warum? Weil du sie nur auf Antrag abschließen kannst, wenn du selbstständig tätig bist. Das Ganze basiert auf § 4 Abs. 2 SGB VI.
Leider kann nicht jeder Selbstständige diese Versicherung abschließen. Du musst eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es muss sich dabei nicht um einen zusammenhängen Zeitraum von zwölf Monaten handeln; Zeiten der Versicherungspflicht und des Leistungsbezugs werden addiert. Grundsätzlich darf der Zeitraum zwischen den beiden Beschäftigungen jedoch nicht länger als einen Monat sein.
Wenn du dich freiwillig arbeitslos versichern möchtest, gibt es ein paar wichtige Punkte, die du als Antragsteller im Blick haben solltest:
Es ist wichtig, dem Antrag Nachweise über deine Selbstständigkeit beizufügen. Das können beispielsweise eine Kopie deines Gewerbescheins, eine Bescheinigung deines:deiner Steuerberater:in oder Arbeitsproben sein, die deine selbstständige Tätigkeit belegen und zeigen, dass diese Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche beansprucht.
Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und damit die Kosten für dich als Selbstständige:n richtet sich nach der vollen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Bezugsgrößen und Beiträge:
| West1 | Ost2 | |
| Bezugsgröße | 3.535 Euro pro Monat | 3.465 Euro pro Monat |
| Beitrag | 91,91 Euro pro Monat | 90,09 Euro pro Monat |
1 Umfasst: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein sowie das Gebiet des früheren West-Berlins
2 Umfasst: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie das Gebiet des früheren Ost-Berlins
Wenn du gerade erst dein Unternehmen gegründet hast, profitierst du von einer Sonderregelung: In den ersten zwei Jahren deiner Gründungsphase (gezählt wird ab Zeitpunkt der Gründung plus das folgende Kalenderjahr), zahlst du nur die Hälfte des regulären Beitrags. Das bedeutet:
Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zahlst du direkt an die Agentur für Arbeit.
Wenn du dich freiwillig arbeitslos versichert hast, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes, das du erhältst, nach einem fiktiven Arbeitsentgelt und deiner Steuerklasse. Dieses fiktive Arbeitsentgelt hängt von der Art deiner Beschäftigung und deiner Qualifikation ab. In der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gibt es vier Qualifikationsgruppen (Q-Gruppen), die die Höhe der Auszahlung bestimmen:
Die tatsächliche Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes für Selbstständige kann variieren. Auch die Dauer hängt davon ab, welche Versicherungszeiten du in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aufgebaut hast. Dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit kann dir genaue Auskunft darüber geben, wie viel du im Falle einer Arbeitslosigkeit erwarten kannst.
💡Tipp von Accountable: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld darfst du monatlich bis zu 165 Euro dazuverdienen, ohne dass diese Einnahmen abgezogen werden.
Selbst wenn dein Geschäft mal nicht so gut läuft, musst du nicht gleich dein Gewerbe abmelden oder deine Freiberuflichkeit aufgeben. Stattdessen kannst du auch als Selbstständige:r oder Freelancer:in Bürgergeld beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Du kannst Zahlungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn du als erwerbslos giltst (deine Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden pro Woche). Das ist der Fall, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllst:
Wenn du bereits zweimal Arbeitslosengeld bezogen hast, kannst du dieselbe selbstständige Tätigkeit nicht erneut durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung absichern. Eine Ausnahme besteht, wenn du inzwischen einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast. Das bedeutet, dass du mindestens 12 Monate in einer versicherungspflichtigen Festanstellung gearbeitet hast.
Grundsätzlich kannst du die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch wieder kündigen. Allerdings ist dies erst nach einem Zeitraum von fünf Jahren möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats einhalten.
Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ob als Selbstständige:r über die freiwillige Versicherung oder nach Aufgabe deiner Tätigkeit, musst du diese Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben. Trage das erhaltene Arbeitslosengeld in der Anlage N, unter dem Punkt „Leistungen nach dem SGB III“, ein. Diese Leistungen gelten als steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie erhöhen den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Du erhältst von der Agentur für Arbeit am Jahresende eine Bescheinigung über die gezahlten Leistungen, die du deiner Steuererklärung beifügen solltest.
Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kannst du dich als Selbstständige:r in die reguläre Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer:innen einklinken. Das bedeutet, du bist weiterhin abgesichert, falls du mal ohne Arbeit dastehst. Zudem kannst du von Weiterbildungsangeboten sowie Zuschüssen durch das Arbeitsamt profitieren.
Ein weiterer Vorteil: Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen in deiner Steuererklärung absetzen. Diese Kosten kannst du als Vorsorgeaufwand geltend machen, was dir steuerliche Vorteile bringt. Dabei gibt es allerdings Höchstbeträge zu beachten: Als Selbstständiger kannst du bis zu 2.800 Euro absetzen (im Vergleich zu 1.900 Euro bei Arbeitnehmern).
Sobald dein Geschäft läuft und finanziell stabil ist, kann eine private Vorsorge sinnvoller sein. Mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kannst du spezifische Risiken abdecken und finanzielle Einbrüche durch Umstände ähnlich einer Arbeitslosigkeit auffangen. Überlege daher stets, ob eine private Absicherung in Kombination mit deiner Altersvorsorge nicht die bessere Option für deine langfristige finanzielle Sicherheit ist.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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