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Handwerkerrechnung in der Steuererklärung angeben – so geht’s

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 17, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Viele Selbstständige, Freelancer:innen und Unternehmer:innen wissen gar nicht, dass sie Handwerkerkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dabei sind Steuern eigentlich dein tägliches Business.

Falls du noch nicht alle Möglichkeiten kennst, Handwerkerleistungen steuerlich zu nutzen – sowohl privat als auch geschäftlich –, lohnt sich ein genauer Blick. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kosten nämlich problemlos absetzen.

Handwerkerkosten im privaten Bereich absetzen

Dass du private Handwerkerkosten steuerlich geltend machen kannst, weißt du vielleicht schon. Die rechtliche Grundlage dafür bietet § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, musst du allerdings drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst die Wohnung oder das Haus selbst nutzen.
    Egal, ob Eigentum oder gemietete Immobilie: Die Arbeiten müssen in von dir genutztem Wohnraum erfolgen. Dazu zählen auch ein Zweitwohnsitz oder eine Ferienimmobilie im Inland – sogar eine Wohnung, die deine Kinder gelegentlich nutzen.
  • Die Zahlung muss korrekt erfolgen.
    Barzahlung? Keine Chance! Das Finanzamt erkennt nur Überweisungen oder andere nachvollziehbare Zahlungswege an.
  • Es gibt eine Höchstgrenze.
    Maximal 20 % der Lohnkosten (inklusive Fahrt-, Maschinen- und Verbrauchskosten) kannst du steuerlich absetzen – gedeckelt auf 6.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Du bekommst höchstens 1.200 Euro vom Finanzamt zurück.

So akzeptiert das Finanzamt deine Rechnung

Damit das Finanzamt deine Handwerkerrechnung anerkennt, müssen zwei Dinge stimmen:

  1. Die Leistung wurde von einem offiziell tätigen Betrieb erbracht.
  2. Du hast die Rechnung ordnungsgemäß bezahlt – und zwar per Überweisung oder Lastschrift.

Wo trägst du die Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?

Falls du die Steuererklärung mit Elster machst, findest du das entsprechende Feld im Hauptvordruck auf Seite 3, Zeile 75, unter dem Abschnitt „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“. Dort kannst du die Kosten eintragen, um dir die Steuerersparnis zu sichern.

Handwerkerrechnung als Unternehmer beim Finanzamt angeben

Anders sieht es aus, wenn du die Handwerkerleistung geschäftlich in Anspruch nimmst. In diesem Fall wird die Rechnung in deiner Buchhaltung als Betriebsausgabe erfasst. Das bedeutet:

  • Der Nettobetrag wird als Betriebsausgabe verbucht und mindert so deinen Gewinn.
  • Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) kannst du im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Kurz gesagt: Als Unternehmer:in profitierst du doppelt – du senkst deinen Gewinn und kannst dir die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Handwerkerrechnung in der Steuererklärung: Was kannst du steuerlich absetzen – und was nicht?

Damit du genau weißt, welche Handwerkerkosten du absetzen kannst und welche nicht, findest du hier eine Übersicht:

Absetzbare HandwerkerkostenNicht absetzbare Kosten
Reparatur oder Austausch von Türen und FensternMaterialkosten (z. B. Fliesen, Farben, Tapeten)
Arbeiten an Dach, Fassade oder Garage (innen und außen)Arbeiten, die in einer Werkstatt stattfinden
Streichen oder Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern, SchränkenKosten für öffentliche Maßnahmen (z. B. Straßenausbesserung vor deinem Grundstück)
Wartung, Reparatur oder Austausch von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
Austausch oder Reparatur von Parkett, Laminat oder anderen Bodenbelägen
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
Reparatur von Haushaltsgeräten (z. B. Spülmaschine, Waschmaschine)
Garten- und Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
Gebühren für den Schornsteinfeger
Wartung und Reparatur von Hausanschlüssen
Kosten für den Winterdienst
Arbeitskosten, Anfahrtskosten (z. B. Anfahrtspauschale)
Verbrauchsmaterial und Entsorgungskosten (wenn Teil des Modernisierungsauftrags)

Wichtige Hinweise:

  • Auch Mieter:innen können Handwerkerkosten absetzen!
    Falls dein Vermieter bestimmte Arbeiten in deiner Wohnung durchführen lässt und du die Kosten über die Nebenkostenabrechnung zahlst (z. B. für Aufzugwartung, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege), kannst du diese Beträge ebenfalls angeben.
  • Neubauten sind ausgeschlossen.
    Alle steuerlich absetzbaren Handwerkerleistungen müssen in einem bestehenden Haushalt erfolgen. Arbeiten am Neubau sind nicht absetzbar.

Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen – privat vs. geschäftlich

In § 35a EStG wird zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen unterschieden. Diese Unterscheidung gilt für private Haushalte – aber was bedeutet das für Selbstständige und Unternehmen?

Privat: Steuerermäßigung nach § 35a EStGGeschäftlich: Betriebsausgabe & Vorsteuerabzug
Handwerkerleistungen (z. B. Renovierungen, Reparaturen) sind mit 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr, absetzbar.Handwerkerleistungen in Geschäftsräumen zählen als Betriebsausgaben und können in voller Höhe steuermindernd verbucht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege) sind ebenfalls mit 20 % der Kosten, max. 1.200 € pro Jahr, absetzbar.Regelmäßige Dienstleistungen (z. B. Büroreinigung) sind voll absetzbare Betriebsausgaben. Die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Gilt nur für selbst genutzte private Wohnräume.Gilt für angemietete oder eigene Geschäftsräume sowie betriebliche Flächen.

Hinweise für Selbstständige und Unternehmen:

  • Privat genutzte Räume: Falls du z. B. ein häusliches Arbeitszimmer hast, kannst du die Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Reinigung nicht über den Betrieb abrechnen – hier greift § 35a EStG.
  • Gewerbliche Räume: Für Reparaturen, Wartung oder Renovierung in Büro-, Praxis- oder Ladenräumen gelten die Kosten als vollwertige Betriebsausgaben und reduzieren deinen Gewinn direkt.
  • Rechnungsdatum oder Leistungsdatum? Du kannst die Rechnungen in dem Jahr geltend machen, in dem du sie bezahlt haben. Es kommt nicht auf das Rechnungsdatum an.

Tipp für deine Buchhaltung:

In der Buchführung solltest du private und geschäftliche Handwerkerkosten strikt trennen. Falls du sowohl privat als auch geschäftlich genutzte Räume in einem Gebäude hast (z. B. ein Büro in deinem Wohnhaus), müssen die Kosten anteilig aufgeteilt werden.

Keine doppelte steuerliche Geltendmachung: Handwerkerrechnungen, die bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, können nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG angesetzt werden.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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