Eine Pferdepension eröffnen: Das klingt für viele Pferdeliebhaber:innen nach dem Traumjob. Doch bevor die ersten Pensionspferde einziehen, gibt es viele rechtliche, steuerliche und organisatorische Voraussetzungen zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, welche Schritte nötig sind, wie du eine Pferdepension anmelden musst und welche steuerlichen Besonderheiten gelten.
Eine Pferdepension ist ein Betrieb, in dem du Pferde im Auftrag ihrer Besitzer:innen unterbringst, fütterst und versorgst. Häufig gehören auch das tägliche Misten der Boxen, das Bereitstellen von Weideflächen oder die Betreuung bei Krankheiten dazu.
Für viele Reiter:innen ist eine Pferdepension unverzichtbar, weil sie selbst kein eigenes Land oder keine Stallanlagen besitzen. Als Betreiber:in übernimmst du damit eine große Verantwortung – sowohl für die artgerechte Haltung der Tiere als auch für die Zufriedenheit deiner Kund:innen.
Eine Pferdepension kann eine spannende Möglichkeit sein, Hobby und Beruf zu verbinden. Gleichzeitig solltest du dir bewusst machen, dass der Betrieb nicht nur Freude bringt, sondern auch hohe Kosten und Verantwortung mit sich bringt.
Das klassische Geschäftsmodell basiert auf der Boxenmiete. Je nach Region und Ausstattung liegt diese meist zwischen 250 € und 500 € pro Pferd und Monat. Hinzu kommen mögliche Zusatzleistungen, mit denen du deinen Umsatz steigern kannst:
💡 Tipp: Viele Betreiber:innen entwickeln ein Baukastenmodell, bei dem die Grundversorgung im Preis enthalten ist und Extras zusätzlich berechnet werden.
Auf der Ausgabenseite stehen mehrere Posten, die oft unterschätzt werden:
💡 Achtung: Besonders bei steigenden Energie- und Futterpreisen kann die Wirtschaftlichkeit einer Pferdepension schnell ins Wanken geraten.
Angenommen, du hast zehn Einsteller:innen und verlangst 350 € pro Pferd und Monat:
Das zeigt: Eine Pferdepension lohnt sich wirtschaftlich meist erst ab einer größeren Anzahl Pferde oder wenn du zusätzliche Einnahmequellen wie Reitunterricht, Beritt oder Lehrgänge anbietest.
| Chancen | Risiken |
| planbare monatliche Einnahmen | hohe Fixkosten unabhängig von der Belegung |
| langfristige Bindung der Kund:innen | steigende Preise für Futter und Energie |
| Zusatzleistungen bieten Wachstumspotenzial | Haftungsrisiken bei Unfällen oder Krankheiten |
| arbeitsintensiver Alltag, auch an Wochenenden und Feiertagen |
💡 Tipp: Erstelle immer vorab eine realistische Wirtschaftlichkeitsrechnung und spiele im Zweifel auch mehrere Szenarien durch.
Bevor du deine erste Box vermieten kannst, musst du einige rechtliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese hängen davon ab, ob du einen bestehenden Hof umbaust oder komplett neu gründest.
Wenn du eine Pferdepension eröffnen willst, brauchst du unter Umständen:
💡 Tipp: Kläre frühzeitig beim Bauamt, welche Unterlagen nötig sind – das spart Zeit und Nerven.
Das Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) verpflichtet dich, Pensionspferde artgerecht zu halten. Das bedeutet konkret:
💡 Tipp: Orientiere dich an den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) – sie sind zwar nicht rechtlich gesehen nicht verbindlich, gelten aber gemeinhin als Standard.
Du brauchst zwar keine spezielle Ausbildung, aber: Viele Veterinärämter erwarten einen Sachkundenachweis oder dokumentierte Erfahrung im Umgang mit Pferden.
💡 Tipp: Kannst du nachweisen, dass du schon längere Zeit Pferde hältst oder mit ihnen arbeitest? Dann ist das ein Pluspunkt – besonders, wenn du als Betreiber:in alleinverantwortlich bist.
Abhängig vom Standort deiner Pferdepension musst du dich mit verschiedenen Stellen abstimmen:
💡 Wichtig: Auch kleine Betriebe brauchen eine offizielle Genehmigung – es genügt nicht, einfach privat ein paar Pferde unterzustellen.
Eine der wichtigsten Fragen bei der Gründung lautet: Muss ich meine Pferdepension als Gewerbe anmelden – oder fällt sie unter Landwirtschaft? Die Antwort hängt davon ab, wie du deinen Betrieb gestaltest und welche Leistungen du anbietest.
Gerade für kleinere Betreiber:innen ist es üblich, die Pferdepension beim Gewerbeamt anzumelden. Danach informiert das Amt automatisch das Finanzamt, das sich bei dir meldet und dich steuerlich erfasst.
Wenn deine Einnahmen zunächst noch überschaubar sind, kannst du die Pferdepension auch als Kleingewerbe anmelden. Der Vorteil: Du musst keine doppelte Buchführung führen, sondern kannst deinen Gewinn ganz einfach über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Das sorgt gerade in der Anfangsphase für mehr Flexibilität und weniger Verwaltungsaufwand.
Dennoch gilt: Auch im Kleingewerbe bist du verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt korrekt anzugeben.
Ein besonders wichtiger Punkt bei der Gründung ist die Umsatzsteuer. Ob du Umsatzsteuer berechnen musst und in welcher Höhe, hängt davon ab, welche Leistungen du deinen Kund:innen anbietest.
Die reine Vermietung von Stallflächen gilt steuerlich als Vermietungsleistung. Sie ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, solange du keine zusätzlichen Dienstleistungen erbringst. In den meisten Fällen umfasst eine Pferdepension aber mehr als nur die Box – nämlich auch Fütterung, Pflege und Betreuung. Sobald diese Leistungen im Preis enthalten sind, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die umsatzsteuerpflichtig ist.
Für die Pensionspferdehaltung gelten unterschiedliche Steuersätze:
Damit du hier auf der sicheren Seite bist, lohnt sich im Zweifel eine Rücksprache mit deinem Steuerbüro oder dem Finanzamt.
➡️ 10 Fehler bei der Umsatzsteuer, die Selbstständige häufig machen
Gerade zu Beginn kann es sinnvoll sein, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu nutzen. Damit musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Das vereinfacht deine Buchhaltung und macht deine Preise für Kund:innen attraktiver.
Angenommen, du verlangst 350 € pro Monat für die Unterbringung inklusive Fütterung und Pflege:
💡 Weiterführend: Alles, was du zur Umsatzsteuer wissen musst, findest du in unserem Ratgeber.
Neben der Umsatzsteuer spielt auch die Einkommensteuer eine zentrale Rolle, wenn du eine Pferdepension eröffnest. Alle Einnahmen, die du durch die Unterbringung und Versorgung von Pferden erzielst, gelten steuerlich als betriebliche Einkünfte.
In der Regel reicht für kleinere Betriebe die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Dabei stellst du einfach alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ermittelst so den Gewinn. Erst wenn deine Pferdepension wächst oder du dich für eine andere Rechtsform entscheidest, kann eine aufwändigere Buchführungspflicht entstehen.
Viele Kosten, die im Zusammenhang mit der Pferdehaltung entstehen, kannst du steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel:
💡 Tipp: Je besser du diese Ausgaben dokumentierst, desto leichter kannst du deine Steuerlast reduzieren.
Viele Betreiber:innen halten auf dem Hof nicht nur Pensionspferde, sondern auch eigene Tiere. In diesem Fall musst du die Kosten sauber trennen. Nur die Ausgaben, die eindeutig der Pensionspferdehaltung zugeordnet werden können, gelten als Betriebsausgaben. Futter- oder Tierarztkosten für deine eigenen Pferde sind dagegen Privatausgaben und nicht abziehbar.
Tipp: Da du die Steuer nicht monatlich, sondern in Form von Vorauszahlungen oder Nachzahlungen leisten musst, solltest du regelmäßig Geld zurücklegen. Viele Selbstständige fahren gut damit, etwa 30 % ihrer Einnahmen für Steuern auf die Seite zu legen. So vermeidest du unangenehme Überraschungen am Jahresende.
💡 Tipp: Im Blog erklären wir, wie sich Betriebsausgaben und Werbungskosten unterscheiden.
Eine Pferdepension zu eröffnen ist für viele Pferdefreund:innen ein Traum – aber eben auch ein anspruchsvolles Geschäft. Damit dein Vorhaben gelingt, musst du rechtliche Voraussetzungen erfüllen, die Umsatzsteuer-Regelungen für Pensionspferde kennen und deine Einnahmen sowie Ausgaben realistisch kalkulieren.
Ob du deine Pferdepension als Gewerbe oder Kleingewerbe anmeldest, hängt von der Größe und Struktur deines Betriebs ab. Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine Buchhaltung im Griff hast und von Anfang an mit Rücklagen planst. So stellst du sicher, dass du nicht in finanzielle Engpässe gerätst.
Wenn du die Leidenschaft für Pferde mit einem guten Konzept verbindest, kannst du mit einer Pferdepension nicht nur deinen Traum leben, sondern auch ein stabiles Einkommen erzielen.
💡 Tipp: Mit der Accountable-App erledigst du deine Buchhaltung und Steuern einfach und behältst immer den Überblick – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: die Pferde.
Brauche ich zwingend einen Sachkundenachweis für eine Pferdepension?
Ein gesetzlicher Zwang besteht nicht. Allerdings verlangen viele Veterinärämter einen Nachweis über deine Erfahrung in der Pferdehaltung. Ein Kurs oder praktische Erfahrung kann entscheidend sein.
Welche Umsatzsteuer gilt für Pensionspferde?
In der Regel fallen 7 % Umsatzsteuer an, wenn die Grundversorgung im Vordergrund steht. Bietest du zusätzliche Leistungen wie Training oder Unterricht an, können 19 % fällig werden.
Kann ich eine Pferdepension als Nebengewerbe starten?
Ja, das ist möglich. Auch nebenberuflich musst du die Pension beim Gewerbeamt anmelden und deine Einkünfte versteuern. Prüfe aber, ob deine Kapazitäten ausreichen – die Arbeit ist zeitintensiv.
Ab wann lohnt sich eine Pferdepension wirtschaftlich?
Das hängt stark von den Kosten ab. In vielen Fällen brauchst du mindestens 8–10 Einsteller:innen, um die Fixkosten zu decken. Ein detaillierter Businessplan hilft, die Schwelle zu ermitteln.
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflicht, da Schäden durch Pensionspferde schnell teuer werden können. Zusätzlich empfehlen sich eine Tierhalterhaftpflicht sowie Versicherungen für Stall und Hof.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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