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Post vom Finanzamt – Schreiben zur Istversteuerung

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Dezember 29, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Du hast einen Brief zur Umsatzsteuer vom Finanzamt erhalten? Keine Sorge, nachdem du dich als selbstständig registriert hast, erhältst du mehrere solcher Briefe. Einer davon teilt dir mit, ob du von der Ist- oder Sollversteuerung Gebrauch machen musst. Wir erklären dir, was das ist und was du jetzt tun musst.  

Was sind Istversteuerung und Sollversteuerung?

Im Brief erfährst du, ob du als Selbstständige:r deine Steuern nach der Istversteuerung oder Sollversteuerung abführen musst. Jetzt fragst du dich bestimmt erstmal, was das eigentlich ist. Es ist eigentlich nicht so schwer. Die Sollversteuerung ist die "Besteuerung nach vereinbarten Entgelten", während die Istversteuerung die "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" beschreibt.

Einfacher ausgedrückt, in der Sollversteuerung musst du die Umsatzsteuer bereits ans Finanzamt abführen, sobald du eine Rechnung ausstellst. In der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn du das Geld auch tatsächlich vom Kunden bekommen hast. Die Istversteuerung ist daher für viele Selbstständige von Vorteil, da sie die Umsatzsteuer nicht schon abführen müssen, bevor sie überhaupt Geld für ihre Arbeit erhalten haben. Doch um davon Gebrauch zu machen, musst du einige Vorraussetzungen beachten.

Hier erklären wir dir noch einmal alle Details zur Ist- und Sollversteurung. 

Das steht im Schreiben vom Finanzamt

Der erste Paragraph des Briefs erklärt, dass du berechtigt bist, deine Umsatzsteuer nach der Istversteuerung abzuführen.  

Der nächste Abschnitt beschreibt, warum du die Istversteuerung nutzen darfst und nicht von der Sollversteuerung Gebrauch machen musst. Hauptsächlich, da du als Selbstständige:r die Einnahmenüberschussrechnung zur Ermittlung deines Gewinns nutzen kannst (und nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist). Zudem hattest du im vorherigen Jahr nicht mehr als 600.000€ Umsatz.

Im letzten Abschnitt erfährst du noch, wann du in die Sollversteuerung wechseln müsstest. Nämlich dann, wenn diese genannten Vorraussetzungen nicht länger auf dich zutreffen. In diesem Fall musst du dann selbstständig zur Sollversteuerung übergehen, ohne das du erneut darauf hingewiesen wirst.

Du siehst also, die Briefe vom Finanzamt sehen erstmal kompliziert und beängstigend aus. Aber wenn du sie dann richtig verstehst, erfährst du wichtige Informationen zum Start deiner Selbstständigkeit in Deutschland.

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Autor - Sophia Merzbach

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