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Selbstständig im Studium: Basics für deinen Weg in die Selbstständigkeit

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Oktober 14, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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Selbstständig im Studium zu sein, eröffnet viele Chancen: mehr Flexibilität, eigenes Einkommen und wertvolle Praxiserfahrung. Gleichzeitig musst du dich mit Themen wie Steuern, Krankenversicherung und den Auswirkungen auf BAföG oder Kindergeld auseinandersetzen. In diesem Artikel erfährst du, was du beachten solltest, wenn du dich neben dem Studium selbstständig machen möchtest.

Warum Selbstständigkeit im Studium immer beliebter wird

Viele Studierende entscheiden sich bewusst gegen klassische Nebenjobs in Gastronomie, Handel oder als Werkstudierende und ziehen stattdessen die Selbstständigkeit vor. Der Grund liegt in der Flexibilität: Du kannst dir deine Arbeitszeiten selbst einteilen, deine Aufträge nach deinem Stundenplan ausrichten und oft auch ortsunabhängig arbeiten.

Doch es gibt auch Herausforderungen: Anders als in einem Minijob oder Angestelltenverhältnis musst du dich um vieles selbst kümmern – etwa Rechnungen schreiben, Steuern zahlen und dich krankenversichern. Deshalb ist es wichtig, die Grundlagen der Selbstständigkeit während des Studiums zu verstehen.

Anmeldung der Selbstständigkeit: Erster Schritt ins Unternehmertum

Wer sich im Studium selbstständig machen möchte, muss seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit:

Das Finanzamt entscheidet anhand deiner Angaben, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Diese Unterscheidung wirkt sich später auf deine steuerlichen Pflichten aus.

💡 Tipp von Accountable: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, kläre das am besten direkt mit deinem zuständigen Finanzamt.

Steuern im Studium: Das gilt für selbstständige Studierende

Viele Studierende gehen davon aus, dass es für sie besondere steuerliche Ausnahmen gibt. In der Praxis stimmt das jedoch nicht. Sobald du während des Studiums selbstständig arbeitest, gelten für dich die gleichen steuerlichen Regeln wie für andere Selbstständige. Einen Sonderstatus gibt es nicht. Das bedeutet, dass du dich mit drei zentralen Steuerarten beschäftigen musst: der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer, die allerdings nur bei bestimmten Tätigkeiten relevant ist. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede und Freibeträge genau zu kennen, damit du unangenehme Nachzahlungen und finanzielle Probleme vermeidest.

➡️ Diese Steuerarten solltest du als Selbstständige:r kennen

Einkommensteuer und Freibeträge

Die Einkommensteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen – also nach deinem Gewinn, der sich aus Einnahmen minus Ausgaben ergibt. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro. Verdienst du weniger, musst du zwar trotzdem eine Steuererklärung einreichen, aber keine Einkommensteuer zahlen. Das heißt für dich: Auch kleine Honorare aus einzelnen Aufträgen musst du korrekt angeben. Erst wenn du über dem Freibetrag liegst, berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif. Je nach Höhe deiner Einkünfte steigt der Steuersatz von rund 14 Prozent bis hin zu 42 Prozent.

➡️ Einkommensteuer für Selbstständige: Wie hoch sind die Steuern?

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Neben der Einkommensteuer ist auch die Umsatzsteuer für Studierende in der Selbstständigkeit relevant. Grundsätzlich musst du auf deine Leistungen 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen, in einigen Bereichen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Eine Ausnahme gibt es, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Diese kannst du anwenden, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. 

Das reduziert den bürokratischen Aufwand, hat aber den Nachteil, dass du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben abziehen kannst. Für kleinere Aufträge im Studium ist die Regelung oft vorteilhaft. Planst du jedoch größere Investitionen, kann es sinnvoll sein, freiwillig Umsatzsteuer zu erheben, um die Vorsteuer zu nutzen.

➡️ Umsatzsteuer: Wann gelten für Selbstständige welche Umsatzsteuersätze?

➡️ Alles zur Kleinunternehmerregelung

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft nur Studierende, deren Tätigkeit vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wird – etwa bei einem Online-Shop oder Handelsgeschäft. Für die meisten ist das irrelevant, da der Freibetrag bei 24.500 Euro Gewinn pro Jahr liegt. Gewinne darunter sind steuerfrei. Erreichst du diesen Betrag, wird Gewerbesteuer fällig, die sich nach dem Hebesatz deiner Stadt richtet. In kleineren Städten liegt dieser oft bei 200 Euro, in Großstädten deutlich höher. Für klassische freiberufliche Tätigkeiten wie Grafikdesign, Journalismus oder Nachhilfe fällt dagegen keine Gewerbesteuer an.

➡️ Alles rund um die Gewerbesteuer

Selbstständig neben dem Studium: Krankenversicherung richtig regeln

Ein besonders wichtiger Punkt, wenn du selbstständig neben dem Studium arbeiten möchtest, ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung:

  • Familienversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr kannst du über deine Eltern beitragsfrei mitversichert bleiben, sofern dein monatliches Gesamteinkommen (also inklusive selbstständiger Tätigkeit) nicht über 535 Euro liegt und deine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Verdient du etwas durch einen Minijob, darf dieser Verdienst bis 556 Euro monatlich betragen, ohne dass die Familienversicherung entfällt.
  • Selbständig in der studentischen Krankenversicherung: Wenn du mehr verdienst, kannst du dich bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters für etwa 115 bis 120 Euro monatlich studentisch versichern. Wichtig ist, dass deine Selbstständigkeit von der Krankenkasse noch als „nebenberuflich“ eingestuft wird.
  • Freiwillige gesetzliche oder private Versicherung: Wird deine Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft – etwa, wenn du regelmäßig deutlich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest oder deine Einkünfte sehr hoch sind – musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In diesem Fall steigen die Beiträge erheblich und liegen oft zwischen 200 Euro und 400 Euro im Monat.

➡️ Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständige:r?

BAföG, Kindergeld und andere Leistungen

Die Selbstständigkeit während des Studiums wirkt sich nicht nur auf deine Steuern und Versicherungen aus, sondern auch auf staatliche Unterstützungsleistungen. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Regeln zu kennen:

  • BAföG: Für eigenes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gilt ein Freibetrag von 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Bewilligungszeitraum (zwölf Monate). Überschreitest du diesen Betrag, wird dein BAföG gekürzt. Wichtig ist, dass nicht nur deine Einnahmen, sondern dein Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben zählt.
  • Kindergeld: Kindergeld erhältst du unabhängig von deinem Einkommen, solange du unter 25 bist und dein Studium als Haupttätigkeit gilt. Eine Grenze gibt es hier seit 2012 nicht mehr.
  • Wohngeld und andere Leistungen: Auch für Wohngeld, Stipendien oder andere staatliche Hilfen wird dein Einkommen berücksichtigt. Deshalb solltest du deine Einkünfte sorgfältig dokumentieren und bei Anträgen transparent angeben.

➡️ So ermittelst du deinen Gewinn als selbstständige:r Freiberufler:in

Buchhaltung und Rechnungen: Ordnung ist Pflicht

Auch wenn du deine selbstständige Arbeit im Studium vielleicht nur als Nebentätigkeit betreibst, gelten für dich die gleichen Pflichten wie für alle Selbstständigen. Eine saubere Buchführung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt dich auch vor unangenehmen Nachzahlungen und erleichtert die jährliche Steuererklärung.

Wichtige Punkte, die du beachten solltest:

  • Ordnungsgemäße Rechnungen: Jede Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter dein vollständiger Name und deine Anschrift, die Adresse des oder der Kund:in, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Rechnungsdatum sowie deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wenn du Umsatzsteuer erhebst, muss auch der entsprechende Steuersatz (7 oder 19 Prozent) und der ausgewiesene Betrag aufgeführt sein.
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht: Alle Belege, Rechnungen und Quittungen musst du zehn Jahre lang aufbewahren – auch digital. Diese Pflicht gilt selbst dann, wenn du während des Studiums nur geringe Umsätze erzielst.
  • Gewinnermittlung: Die meisten Studierenden nutzen die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Dabei werden alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln, den du in deiner Steuererklärung angeben musst.
  • Trennung von privat und geschäftlich: Ein separates Geschäftskonto ist zwar keine Pflicht, erleichtert dir aber den Überblick. So vermeidest du, dass private und geschäftliche Ausgaben vermischt werden.
  • Digitale Buchhaltung: Mit einem Buchhaltungstool wie Accountable kannst du Rechnungen automatisch erstellen, Belege scannen und deine Daten direkt für die Steuererklärung exportieren. Das spart Zeit und minimiert Fehler.

💡 Tipp von Accountable: Auch wenn die Buchhaltung anfangs aufwendig wirkt, hilft dir ein strukturiertes Vorgehen enorm. Je früher du dich an eine klare Routine gewöhnst, desto weniger Stress hast du in der Prüfungsphase oder kurz vor der Steuererklärung.

Vor- und Nachteile: Selbstständigkeit vs. klassischer Studentenjob

Wenn du darüber nachdenkst, ob du dich während des Studiums selbstständig machen solltest oder lieber einen klassischen Nebenjob wählst, lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Vor- und Nachteile. Beide Modelle haben ihre eigenen Chancen, aber auch Herausforderungen.

Vorteile der Selbstständigkeit im Studium:

  • Flexible Zeiteinteilung, die sich an deinen Vorlesungsplan und Prüfungsphasen anpassen lässt.
  • Potenziell höheres Einkommen, vor allem wenn du spezialisierte Leistungen anbietest.
  • Sammeln von Praxiserfahrungen direkt im eigenen Berufsfeld, was dir später den Berufseinstieg erleichtern kann.
  • Möglichkeit, dir schon während des Studiums ein wertvolles Netzwerk aus Kund:innen und Geschäftspartner:innen aufzubauen.

Nachteile im Vergleich zum klassischen Student:innenjob:

  • Mehr Eigenverantwortung für Steuern, Versicherungen und die gesamte Organisation deiner Tätigkeit.
  • Schwankendes Einkommen ohne die Sicherheit eines festen Gehalts.
  • Zusätzliche bürokratische Pflichten wie Anmeldung beim Finanzamt, Abgabe einer Steuererklärung und Aufbewahrungspflichten für Belege.
  • Risiko, dass deine Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft wird, was zu deutlich höheren Beiträgen in der Krankenversicherung führen kann.

Fazit: Lohnt sich die Selbstständigkeit im Studium?

Selbstständig im Studium zu arbeiten kann eine große Chance sein – sowohl fachlich als auch finanziell. Du gewinnst Flexibilität, kannst deine Arbeitszeiten an dein Studium anpassen und hast die Möglichkeit, schon früh wertvolle Praxiserfahrungen im eigenen Berufsfeld zu sammeln. Gleichzeitig erfordert Selbstständigkeit während des Studiums aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung: Du musst dich um Steuern, Buchhaltung und Versicherungen kümmern und darfst die Auswirkungen auf BAföG oder Kindergeld nicht unterschätzen.

Ob sich dieser Schritt für dich lohnt, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du motiviert bist, die organisatorischen Aufgaben selbst in die Hand zu nehmen und ein klares Ziel verfolgst, kann die Selbstständige Tätigkeit im Studium eine sehr lohnende Ergänzung sein. Sie gibt dir die Chance, dein eigenes Einkommen flexibel zu gestalten und dir bereits vor dem Abschluss ein stabiles Netzwerk aufzubauen. Wenn dir jedoch mehr Sicherheit und feste Strukturen wichtig sind, kann ein klassischer Studentenjob die bessere Wahl sein.

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FAQ – Häufige Fragen zur Selbstständigkeit im Studium

Muss ich meine Selbstständigkeit im Studium beim Finanzamt anmelden?

Ja. Du musst deine Tätigkeit über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ anmelden. Das Finanzamt entscheidet, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Studierende, die selbstständig arbeiten?

2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro. Gewinne darunter sind steuerfrei, dennoch musst du eine Steuererklärung abgeben.

Wie wirkt sich Selbstständigkeit auf die Krankenversicherung aus?

Bis 25 kannst du familienversichert bleiben, solange du die Einkommensgrenze nicht überschreitest. Danach gilt die studentische Versicherung oder – bei hauptberuflicher Tätigkeit – die freiwillige gesetzliche oder private.

Kann ich trotz Selbstständigkeit BAföG oder Kindergeld erhalten?

Ja. Beim BAföG gilt ein Freibetrag von 6.240 Euro pro Jahr, Kindergeld erhältst du bis 25, solange dein Studium im Vordergrund steht.

Welche Buchhaltungspflichten habe ich als selbstständige:r Student:in?

Du musst ordnungsgemäße Rechnungen schreiben, Belege aufbewahren und jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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