Selbstständig im Studium zu sein, eröffnet viele Chancen: mehr Flexibilität, eigenes Einkommen und wertvolle Praxiserfahrung. Gleichzeitig musst du dich mit Themen wie Steuern, Krankenversicherung und den Auswirkungen auf BAföG oder Kindergeld auseinandersetzen. In diesem Artikel erfährst du, was du beachten solltest, wenn du dich neben dem Studium selbstständig machen möchtest.
Viele Studierende entscheiden sich bewusst gegen klassische Nebenjobs in Gastronomie, Handel oder als Werkstudierende und ziehen stattdessen die Selbstständigkeit vor. Der Grund liegt in der Flexibilität: Du kannst dir deine Arbeitszeiten selbst einteilen, deine Aufträge nach deinem Stundenplan ausrichten und oft auch ortsunabhängig arbeiten.
Doch es gibt auch Herausforderungen: Anders als in einem Minijob oder Angestelltenverhältnis musst du dich um vieles selbst kümmern – etwa Rechnungen schreiben, Steuern zahlen und dich krankenversichern. Deshalb ist es wichtig, die Grundlagen der Selbstständigkeit während des Studiums zu verstehen.
Wer sich im Studium selbstständig machen möchte, muss seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit:
Das Finanzamt entscheidet anhand deiner Angaben, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Diese Unterscheidung wirkt sich später auf deine steuerlichen Pflichten aus.
💡 Tipp von Accountable: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, kläre das am besten direkt mit deinem zuständigen Finanzamt.
Viele Studierende gehen davon aus, dass es für sie besondere steuerliche Ausnahmen gibt. In der Praxis stimmt das jedoch nicht. Sobald du während des Studiums selbstständig arbeitest, gelten für dich die gleichen steuerlichen Regeln wie für andere Selbstständige. Einen Sonderstatus gibt es nicht. Das bedeutet, dass du dich mit drei zentralen Steuerarten beschäftigen musst: der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer, die allerdings nur bei bestimmten Tätigkeiten relevant ist. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede und Freibeträge genau zu kennen, damit du unangenehme Nachzahlungen und finanzielle Probleme vermeidest.
➡️ Diese Steuerarten solltest du als Selbstständige:r kennen
Die Einkommensteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen – also nach deinem Gewinn, der sich aus Einnahmen minus Ausgaben ergibt. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro. Verdienst du weniger, musst du zwar trotzdem eine Steuererklärung einreichen, aber keine Einkommensteuer zahlen. Das heißt für dich: Auch kleine Honorare aus einzelnen Aufträgen musst du korrekt angeben. Erst wenn du über dem Freibetrag liegst, berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif. Je nach Höhe deiner Einkünfte steigt der Steuersatz von rund 14 Prozent bis hin zu 42 Prozent.
➡️ Einkommensteuer für Selbstständige: Wie hoch sind die Steuern?
Neben der Einkommensteuer ist auch die Umsatzsteuer für Studierende in der Selbstständigkeit relevant. Grundsätzlich musst du auf deine Leistungen 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen, in einigen Bereichen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Eine Ausnahme gibt es, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Diese kannst du anwenden, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Das reduziert den bürokratischen Aufwand, hat aber den Nachteil, dass du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben abziehen kannst. Für kleinere Aufträge im Studium ist die Regelung oft vorteilhaft. Planst du jedoch größere Investitionen, kann es sinnvoll sein, freiwillig Umsatzsteuer zu erheben, um die Vorsteuer zu nutzen.
➡️ Umsatzsteuer: Wann gelten für Selbstständige welche Umsatzsteuersätze?
➡️ Alles zur Kleinunternehmerregelung
Die Gewerbesteuer betrifft nur Studierende, deren Tätigkeit vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wird – etwa bei einem Online-Shop oder Handelsgeschäft. Für die meisten ist das irrelevant, da der Freibetrag bei 24.500 Euro Gewinn pro Jahr liegt. Gewinne darunter sind steuerfrei. Erreichst du diesen Betrag, wird Gewerbesteuer fällig, die sich nach dem Hebesatz deiner Stadt richtet. In kleineren Städten liegt dieser oft bei 200 Euro, in Großstädten deutlich höher. Für klassische freiberufliche Tätigkeiten wie Grafikdesign, Journalismus oder Nachhilfe fällt dagegen keine Gewerbesteuer an.
➡️ Alles rund um die Gewerbesteuer
Ein besonders wichtiger Punkt, wenn du selbstständig neben dem Studium arbeiten möchtest, ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung:
➡️ Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständige:r?
Die Selbstständigkeit während des Studiums wirkt sich nicht nur auf deine Steuern und Versicherungen aus, sondern auch auf staatliche Unterstützungsleistungen. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Regeln zu kennen:
➡️ So ermittelst du deinen Gewinn als selbstständige:r Freiberufler:in
Auch wenn du deine selbstständige Arbeit im Studium vielleicht nur als Nebentätigkeit betreibst, gelten für dich die gleichen Pflichten wie für alle Selbstständigen. Eine saubere Buchführung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt dich auch vor unangenehmen Nachzahlungen und erleichtert die jährliche Steuererklärung.
Wichtige Punkte, die du beachten solltest:
💡 Tipp von Accountable: Auch wenn die Buchhaltung anfangs aufwendig wirkt, hilft dir ein strukturiertes Vorgehen enorm. Je früher du dich an eine klare Routine gewöhnst, desto weniger Stress hast du in der Prüfungsphase oder kurz vor der Steuererklärung.
Wenn du darüber nachdenkst, ob du dich während des Studiums selbstständig machen solltest oder lieber einen klassischen Nebenjob wählst, lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Vor- und Nachteile. Beide Modelle haben ihre eigenen Chancen, aber auch Herausforderungen.
Vorteile der Selbstständigkeit im Studium:
Nachteile im Vergleich zum klassischen Student:innenjob:
Selbstständig im Studium zu arbeiten kann eine große Chance sein – sowohl fachlich als auch finanziell. Du gewinnst Flexibilität, kannst deine Arbeitszeiten an dein Studium anpassen und hast die Möglichkeit, schon früh wertvolle Praxiserfahrungen im eigenen Berufsfeld zu sammeln. Gleichzeitig erfordert Selbstständigkeit während des Studiums aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung: Du musst dich um Steuern, Buchhaltung und Versicherungen kümmern und darfst die Auswirkungen auf BAföG oder Kindergeld nicht unterschätzen.
Ob sich dieser Schritt für dich lohnt, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du motiviert bist, die organisatorischen Aufgaben selbst in die Hand zu nehmen und ein klares Ziel verfolgst, kann die Selbstständige Tätigkeit im Studium eine sehr lohnende Ergänzung sein. Sie gibt dir die Chance, dein eigenes Einkommen flexibel zu gestalten und dir bereits vor dem Abschluss ein stabiles Netzwerk aufzubauen. Wenn dir jedoch mehr Sicherheit und feste Strukturen wichtig sind, kann ein klassischer Studentenjob die bessere Wahl sein.
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Muss ich meine Selbstständigkeit im Studium beim Finanzamt anmelden?
Ja. Du musst deine Tätigkeit über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ anmelden. Das Finanzamt entscheidet, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Studierende, die selbstständig arbeiten?
2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro. Gewinne darunter sind steuerfrei, dennoch musst du eine Steuererklärung abgeben.
Wie wirkt sich Selbstständigkeit auf die Krankenversicherung aus?
Bis 25 kannst du familienversichert bleiben, solange du die Einkommensgrenze nicht überschreitest. Danach gilt die studentische Versicherung oder – bei hauptberuflicher Tätigkeit – die freiwillige gesetzliche oder private.
Kann ich trotz Selbstständigkeit BAföG oder Kindergeld erhalten?
Ja. Beim BAföG gilt ein Freibetrag von 6.240 Euro pro Jahr, Kindergeld erhältst du bis 25, solange dein Studium im Vordergrund steht.
Welche Buchhaltungspflichten habe ich als selbstständige:r Student:in?
Du musst ordnungsgemäße Rechnungen schreiben, Belege aufbewahren und jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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