Du bist ein kreativer Kopf und möchtest dich als Architekt:in selbstständig machen? In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du wissen musst, um erfolgreich als Architekt:in durchzustarten.
Wir beleuchten die wichtigsten Voraussetzungen, geben Tipps zur Gründung und verraten dir, was du als Architekt:in verdienen kannst.
Um als selbstständiger Architekt oder selbstständige Architektin tätig zu sein, musst du natürlich erst einmal fachliche Kriterien erfüllen. Dazu gehören das abgeschlossene Architekturstudium an einer anerkannten Hochschule und Berufserfahrung in einem Architekturbüro. Außerdem musst du Pflichtfortbildungen absolvieren, um auf dem neuesten Stand der Bauvorschriften und technischen Entwicklungen zu sein. So gewährleistest du eine hohe Qualität deiner selbstständigen Tätigkeit und erfüllst die Anforderungen der Berufsordnung.
In der Regel zählen Architekt:innen zu den freien Berufen. Wer sich als Architekt:in selbstständig machen will, muss sich also beim Finanzamt anmelden. Erst wenn du eine Steuernummer erteilt bekommst, bist du berechtigt, Rechnungen zu schreiben. Als Freiberufler:in füllst du einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Du kannst den Status der Freiberuflichkeit jedoch nicht beanspruchen, wenn du baugewerbliche Tätigkeiten erfüllst, zum Beispiel als Bauunternehmer:in, Bauträger:in, Makler:in, oder wenn du Inneneinrichtungsprodukte verkaufst. In diesem Fall musst du ein Gewerbe anmelden.
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Mit diesen Eigenschaften bist du bestens gerüstet, um deinen Traum von der Selbstständigkeit als Architekt:in zu verwirklichen:
Für deine Selbstständigkeit als Architekt:in fallen verschiedene Kosten an, die du einplanen solltest:
Ein professioneller Businessplan ist dein Kompass auf dem Weg zur Selbstständigkeit als Architekt. Er festigt deine Geschäftsidee, klärt deine Finanzierung, die Ziele und Strategien und hilft dir, den Überblick zu behalten. Ein guter Businessplan sollte u.a. folgende Punkte beinhalten:
Lohnt es sich überhaupt, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen oder ist ein sicheres Angestelltenverhältnis aus finanzieller Sicht besser? Um diese Fragen zu beantworten, werfen wir einen Blick auf die Zahlen.
Laut der Bundesarchitektenkammer (BAK) lag das durchschnittliche Bruttogehalt für angestellte Architekt:innen im Jahr 2021 bei rund 68.000 Euro. Im Median verdienten Architekten rund 63.000 Euro. Zwei Drittel der Architekten arbeiten in einem Angestelltenverhältnis, der Rest ist selbstständig. Demgegenüber erwirtschafteten selbstständige Architekt:innen einen Honorarumsatz von 75.000 Euro pro Kopf. Der durchschnittliche Gewinn lag bei 69.000 Euro.
Interessanterweise ist laut dieser Statistik das durchschnittliche Jahreseinkommen von angestellten und selbstständigen Architekt:innen fast identisch. Das bedeutet: Ob du dich für eine Festanstellung oder die Selbstständigkeit als Architek:int entscheidest, macht in puncto Geld zunächst keinen großen Unterschied.
Welche Option ist also besser? Das hängt von deinen persönlichen Präferenzen und deiner Risikobereitschaft ab. Wenn du Sicherheit und einen geregelten Arbeitsalltag bevorzugst, ist eine Festanstellung wahrscheinlich die richtige Wahl für dich.
Bist du hingegen flexibel, unternehmerisch denkend und bereit, Risiken einzugehen, kann die Selbstständigkeit eine reizvolle Option sein, um deine Kreativität und deine unternehmerischen Talente voll auszuschöpfen – und gleichzeitig ein gutes, vielleicht sogar noch höheres Einkommen zu erzielen.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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Birgit Koch
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Anonym
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André Schröder