Für die Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen gibt es verschiedene Gründe – beispielsweise als Alternative zur Liquidation oder für verringerten Verwaltungsaufwand. Wir verraten dir, wann sich eine Umwandlung anbietet, welche Vorteile sie bietet und was beim Ablauf zu beachten ist.
Eine GmbH bietet als Kapitalgesellschaft den Vorteil, dass du durch eingeschränkte Haftung nur mit Unternehmenskapital haftest. Dein Privatvermögen bleibt unangetastet. Sobald das Geschäft gut läuft, entscheiden sich daher Einzelunternehmer:innen und Selbstständige bevorzugt für die Rechtsform GmbH. Zusätzlich zu geringerem Haftungsrisiko bietet sie zudem niedrige Gründungshürden und die Möglichkeit, Investor:innen zu gewinnen.
Was aber, wenn die GmbH nicht mehr genug Umsatz bringt oder liquidiert werden soll? In dem Fall bietet sich statt einer teuren Liquidation die GmbH-Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen an. Bei der Verschmelzung wird die GmbH (wieder) in ein Einzelunternehmen umgewandelt. Der verantwortliche GmbH-Alleingesellschafter tritt die Rechtsnachfolge als Einzelunternehmer:in an und haftet uneingeschränkt.
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Für die Verschmelzung eine GmbH auf ein Einzelunternehmen kommen zum Beispiel folgende Gründe in Frage:
Als Grundvoraussetzung gilt, dass nur ein:e Alleingesellschafter:in die GmbH leitet oder Mitgesellschafter:innen austreten und ausgezahlt werden. Eine Verschmelzung ist wiederum nicht möglich, wenn die GmbH Insolvenz anmeldet.
Bietet die Umwandlung deiner GmbH in ein Einzelunternehmen steuerlich überhaupt Vorteile? Für Unternehmen mit steigenden Jahresumsätzen nicht, denn Einzelunternehmen zahlen bis zu 45 Prozent Spitzensteuersatz. Eine GmbH muss hingegen nur maximal 30 Prozent Steuern abführen. Trotzdem kann dir eine Verschmelzung je nach Unternehmenszustand klare Vorteile bieten.
Unsere Übersicht verschafft dir Klarheit zur Frage, welche Vor- und Nachteile eine GmbH-Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen bietet:
| Vorteile | Nachteile |
| ✔ Vereinfachung der Geschäftsführung, Unternehmensstruktur und Verwaltung | ✘ Unbeschränkte Haftung mit Unternehmens- und Privatvermögen |
| ✔ Erst ab mehr als 60.000 Euro Jahresgewinn oder Jahresumsatz ist Bilanzierung und doppelte Buchführung nötig | ✘ Höhere Steuerbelastung bis zu 45 Prozent |
| ✔ Einfache Buchführung für Einzelunternehmer:innen als Nicht-Kaufleute | ✘ Verschmelzung erfordert durch komplexe Rechtsfragen Unterstützung durch Steuerberater und Anwalt |
| ✔ Statt einer förmlichen Gewinnverteilung ist eine flexible Gewinnausschüttung für Einzelunternehmer:innen möglich | ✘ Keine Altersabsicherung in Form einer Geschäftsführerpension |
| ✔ Unternehmerische Freiheit und Flexibilität | ✘ Nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung |
| ✔ Du kannst bei Umwandlung der GmbH in Einzelunternehmen einen Verlustvortrag durch stille Reserven anrechnen und die Steuerlast reduzieren |
Den rechtlichen Rahmen für eine Verschmelzung definieren grundsätzlich folgende Gesetze:
Ein Formwechsel von der GmbH zum Einzelunternehmen wird zivilrechtlich durch § 3 Abs. 2 Nr. 2 und § 120 bis 122 im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Demnach tritt der Alleingesellschafter mit allen Verantwortlichkeiten und Haftungspflichten die Rechtsnachfolge der GmbH an. Vermögenswerte werden als Einbringung von der GmbH auf das Einzelunternehmen übertragen.
Alleingesellschafter:innen, die noch nicht im Handelsregister stehen, müssen sich zur Vermögensübernahme eintragen. Gemäß § 122 Abs. 2 UmwG genügt auch eine Eintragung der Verschmelzung, sollte eine Eintragung für den Alleingesellschafter nicht in Frage kommen – beispielsweise bei freiberuflicher Tätigkeit.
Durch die Verschmelzung musst du mögliche steuerrechtliche Folgen achten:
In der Regel ist die rückwirkende Verschmelzung nicht möglich, da der Stichtag der Verschmelzung vom Handelsregistereintrag abhängt. Steuerlich und handelsrechtlich ist in gewissen Ausnahmefällen jedoch eine Umwandlung bis zu bis acht Monate rückwirkend möglich. Ob eine Ausnahme vorliegt, solltest du gründlich von Steuerberater und Anwälten prüfen lassen.
Der Grund: Rückwirkende Verschmelzungen würden Vermögenswerte der GmbH auf Alleingesellschafter:innen übertragen und Gläubiger:innen benachteiligen. Zudem ergeben sich Unklarheiten hinsichtlich Rechtsnachfolge bei einer rückwirkenden Umwandlung.
Was die Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen für Kosten nach sich zieht, hängt von der Unternehmensgröße und der Beratungsleistung ab. Hier können durch Ausgaben für Steuerberater:innen und Rechtsberater:innen, für Schlussbilanzen und eine Eintragung ins Handelsregister zwischen 1.500 bis 5.000 Euro anfallen.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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